Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, zur Sicherung der kommunalen Pflichtaufgaben im Bereich des Brandschutzes, der Verlängerung des „Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“ mit dem Landkreis Gießen mit Wirkung zum 01. Januar 2023 zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                               Einstimmig beschlossen