Erste Stadträtin Sames-Postel verliest das Antwortschreiben der Landrätin betr. des Antrages der StV Leidich im Auftrag der CDU-Fraktion auf Tätigwerden nach 138 HGO. Danach werde festgestellt, dass durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Haushaltssatzung 2013 kein Recht verletzt worden sei und somit kein kommunalaufsichtliches Einschreiten nach § 138 HGO erforderlich werde. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.