Dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.10.2022 in der ergänzten und modifizierten Fassung vom 31.10.2022 vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.         Das Sportgelände „An der Neumühle“ soll dem FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V.       als Heimspielstätte zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Magistrat wird hierzu beauftragt, unter Berücksichtigung der rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten, die Betreuungs- und Nutzungssituation des         Sportgeländes „An der Neumühle“ neu zu organisieren. Dabei sind alle             nutzungsberechtigten Vereine einzubeziehen. Ziel muss sein, die Interessen des FC   Turabdin Babylon Pohlheim e.V. angemessen und gleichberechtigt zu             berücksichtigen.

            Die Neuorganisation betrifft folgende Bereiche:

            - Rasensportplatz

            - Kunstrasensportplatz

            - Multifunktionsgebäude (Festlegung des Umfangs nach Neuerrichtung)

            - ggf. Funktionsgebäude (Altbestand)

            - Noch festzulegende Nebenflächen für den Sportplatzbetrieb.

 

Die Betreuung ist nach den bereits bestehenden Gegebenheiten bei den anderen Sportanlagen in Pohlheim auszurichten und festzulegen. Eine Aufteilung der Betreuungsverantwortung unter FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. und anderen nutzungsberechtigten Vereinen ist ausdrücklich möglich, sofern die Bedarfe von FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. nach einem der Vereinsgröße und den Bedingungen für den Spielbetrieb der Spielklasse angemessenen Umfang Berücksichtigung finden. Die Absprachen unter den nutzungsberechtigen Vereinen -insbesondere auch dem FC Gießen 1927 Teutonia/1900 VfB e.V.- sind mit dem Ziel zu führen, einen reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten.

 

2. Kunstrasenplatz

Die dringend anstehende Grundsanierung des Kunstrasenplatzes soll so zeitnah durchgeführt werden, dass die Bespielbarkeit nach erfolgter Sanierung möglichst bis zum Beginn der Fußballsaison 2023 realisiert werden kann. Die Grundsanierung ist adäquat zur Grundsanierung des Kunstrasenplatzes in Garbenteich und daher mit dem Füllmaterial „Sand“ vorzunehmen. Die Sanierungskosten trägt damit wie bei der Sanierung in Garbenteich die Stadt Pohlheim. Mögliche Fördermittel sind seitens der Stadt Pohlheim und seitens dem Sportverein FC Turabdin Babylon Pohlheim e. V. zu akquirieren und vermindern die Sanierungskosten der Stadt Pohlheim.

 

3. Multifunktionsgebäude Neuerrichtung

Der Magistrat wird um Überprüfung gebeten, ob und in welcher Art und Weise auf dem Gelände der Tennisanlage die Neuerrichtung eines Multifunktionsgebäudes möglich ist. Zur Festlegung des Gebäudeumfangs ist festzustellen, für welche weiteren Funktionalitäten das Gebäude neben dessen Notwendigkeit für den Sportplatz-betrieb vorgesehen werden kann. Zur Eruierung der Funktionalitätsmöglichkeiten sind insbesondere mit dem Turnverein 07 Watzenborn-Steinberg e. V. Abklärungsgespräche zu führen. Diese Gespräche sind selbstverständlich auch mit anderen interessierten Vereinen zu führen, z. B. ggf. mit dem Verein CV 1956 "Die Mollys" Watzenborn-Steinberg e.V.

Bei der Planung eines Multifunktionsgebäudes ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

- Klimaneutralität

- Größtmögliche Barrierefreiheit

- Verbrauchs- und kostenfreundliche Energieversorgung

- „Natürliche“ Wasserversorgung, z. B. durch Zisternen oder Brunnen.

 

Mögliche Fördermittel sind seitens der Stadt Pohlheim und seitens den das Multifunktionsgebäude nutzenden Vereinen zu akquirieren und vermindern die Herstellungskosten.

 

Auf dieser Basis ist eine Kostenbeteiligung des Vereins FC Turabdin Babylon Pohlheim e. V. zu sondieren und festzulegen.

 

Die Ergebnisse dieser Überprüfungen einschließlich der Kostenberechnungen sind dem Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg, den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

4. Funktionsgebäude Altbestand

Vorab wird der Magistrat um Feststellung gebeten, ob bestehende, rechts-wirksame Verträge (z. B Unterpachtvertrag) bei den Überprüfungen zu beachten sind. Sodann wird der Magistrat um Überprüfung gebeten, ob dieses Gebäude mit geringen Kostenmitteln in erforderliche Lagerflächen umgestaltet werden sollte.

 

Alternativnutzungen -auch nach etwaigem Abriss- sind in die Überprüfung einzubeziehen und darzustellen.

 

Der jeweilige Kostenfaktor einer Veränderungsmaßnahme ist festzustellen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen einschließlich der Kostenberechnungen sind dem Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg, den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

5. Erneuerung Laufbahn

Im Haushalt 2022 sind im Investitionsprogramm für die Erneuerung der Lauf-bahn finanzielle Mittel von 100.000 € eingestellt worden.

Der Magistrat wird um Sachstandsbericht zur Durchführung dieser Erneuerungsmaßnahme gebeten.

 

6. Haushaltsplan 2023

Die aus den vorstehenden Punkten notwendigen Kostenansätze sind -ggf. per Prognose und Schätzung- bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 zu berücksichtigen.

 

STV Lukas Budak erläutert den vorliegenden Antrag.

 

Nach umfangreicher, eingehender Erörterung und Diskussion wird über den Antrag abgestimmt.

 

Abstimmung:                                               Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                       7 Ja-Stimmen

                                                                       1 Nein-Stimme

                                                                       2 Enthaltungen