Sitzung: 01.11.2022 Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Vorlage: A-161/2021-2026
Dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.10.2022 in der ergänzten und modifizierten Fassung vom 31.10.2022 vor:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim
möge beschließen:
1. Das
Sportgelände „An der Neumühle“ soll dem FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. als Heimspielstätte zur Verfügung gestellt
werden.
Der Magistrat wird hierzu
beauftragt, unter Berücksichtigung der rechtlichen und sachlichen
Gegebenheiten, die Betreuungs- und Nutzungssituation des Sportgeländes „An der Neumühle“ neu zu
organisieren. Dabei sind alle nutzungsberechtigten
Vereine einzubeziehen. Ziel muss sein, die Interessen des FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. angemessen und
gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Die
Neuorganisation betrifft folgende Bereiche:
-
Rasensportplatz
-
Kunstrasensportplatz
-
Multifunktionsgebäude (Festlegung des Umfangs nach Neuerrichtung)
-
ggf. Funktionsgebäude (Altbestand)
-
Noch festzulegende Nebenflächen für den Sportplatzbetrieb.
Die Betreuung ist nach den bereits bestehenden Gegebenheiten bei den
anderen Sportanlagen in Pohlheim auszurichten und festzulegen. Eine Aufteilung
der Betreuungsverantwortung unter FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. und anderen
nutzungsberechtigten Vereinen ist ausdrücklich möglich, sofern die Bedarfe von
FC Turabdin Babylon Pohlheim e.V. nach einem der Vereinsgröße und den
Bedingungen für den Spielbetrieb der Spielklasse angemessenen Umfang
Berücksichtigung finden. Die Absprachen unter den nutzungsberechtigen Vereinen
-insbesondere auch dem FC Gießen 1927 Teutonia/1900 VfB e.V.- sind mit dem Ziel
zu führen, einen reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten.
2. Kunstrasenplatz
Die dringend anstehende Grundsanierung des Kunstrasenplatzes soll so
zeitnah durchgeführt werden, dass die Bespielbarkeit nach erfolgter Sanierung
möglichst bis zum Beginn der Fußballsaison 2023 realisiert werden kann. Die
Grundsanierung ist adäquat zur Grundsanierung des Kunstrasenplatzes in
Garbenteich und daher mit dem Füllmaterial „Sand“ vorzunehmen. Die
Sanierungskosten trägt damit wie bei der Sanierung in Garbenteich die Stadt
Pohlheim. Mögliche Fördermittel sind seitens der Stadt Pohlheim und seitens dem
Sportverein FC Turabdin Babylon Pohlheim e. V. zu akquirieren und vermindern
die Sanierungskosten der Stadt Pohlheim.
3. Multifunktionsgebäude − Neuerrichtung
Der Magistrat wird um Überprüfung gebeten, ob und in welcher Art und
Weise auf dem Gelände der Tennisanlage die Neuerrichtung eines
Multifunktionsgebäudes möglich ist. Zur Festlegung des Gebäudeumfangs ist
festzustellen, für welche weiteren Funktionalitäten das Gebäude neben dessen
Notwendigkeit für den Sportplatz-betrieb vorgesehen werden kann. Zur Eruierung
der Funktionalitätsmöglichkeiten sind insbesondere mit dem Turnverein 07
Watzenborn-Steinberg e. V. Abklärungsgespräche zu führen. Diese Gespräche sind
selbstverständlich auch mit anderen interessierten Vereinen zu führen, z. B.
ggf. mit dem Verein CV 1956 "Die Mollys" Watzenborn-Steinberg e.V.
Bei der Planung eines Multifunktionsgebäudes ist insbesondere Folgendes
zu berücksichtigen:
- Klimaneutralität
- Größtmögliche
Barrierefreiheit
- Verbrauchs- und kostenfreundliche Energieversorgung
- „Natürliche“
Wasserversorgung, z. B. durch Zisternen oder Brunnen.
Mögliche Fördermittel sind seitens der Stadt Pohlheim und seitens den das
Multifunktionsgebäude nutzenden Vereinen zu akquirieren und vermindern die
Herstellungskosten.
Auf dieser Basis ist eine Kostenbeteiligung des Vereins FC Turabdin
Babylon Pohlheim e. V. zu sondieren und festzulegen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfungen einschließlich der Kostenberechnungen
sind dem Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg, den Fachausschüssen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
4. Funktionsgebäude − Altbestand
Vorab wird der Magistrat um Feststellung gebeten, ob bestehende, rechts-wirksame
Verträge (z. B Unterpachtvertrag) bei den Überprüfungen zu beachten sind.
Sodann wird der Magistrat um Überprüfung gebeten, ob dieses Gebäude mit
geringen Kostenmitteln in erforderliche Lagerflächen umgestaltet werden sollte.
Alternativnutzungen -auch nach etwaigem Abriss- sind in die Überprüfung
einzubeziehen und darzustellen.
Der jeweilige Kostenfaktor einer Veränderungsmaßnahme ist festzustellen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfungen einschließlich der Kostenberechnungen sind
dem Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg, den Fachausschüssen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
5. Erneuerung Laufbahn
Im Haushalt 2022 sind im Investitionsprogramm für die Erneuerung der
Lauf-bahn finanzielle Mittel von 100.000 € eingestellt worden.
Der Magistrat wird um Sachstandsbericht zur Durchführung dieser
Erneuerungsmaßnahme gebeten.
6. Haushaltsplan 2023
Die aus den vorstehenden Punkten notwendigen Kostenansätze sind -ggf. per
Prognose und Schätzung- bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 zu
berücksichtigen.
STV Lukas Budak erläutert den vorliegenden Antrag.
Nach umfangreicher, eingehender Erörterung und Diskussion wird über den Antrag abgestimmt.
Abstimmung: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen