Bürgermeister Andreas Ruck erläutert den Sachstand.

 

STV Eckart Hafemann stellt für die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

Die Stadt Pohlheim stellt dem Landkreis zwei Flächen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften mit dem Ziel zur Verfügung, zwei kleinere Einheiten (bis zu 35 Personen) zu schaffen:

 

1. „Schönbornswiese“

In Abstimmung mit der geplanten Kanalverlegung kann ein Teilbereich bebaut werden;

 

2. „Am Schwimmbad“

Der Bereich nördlich bzw. westlich des auf dem Grundstück verlaufenen Kanals kann unter der Bedingung bebaut werden, dass möglichst viele Bäume auf dem restlichen Grundstück erhalten werden und insbesondere das durch Sukzession entstandene Wäldchen möglichst unangetastet bleibt. Die Bauleitplanung und der nachfolgende Bauantrag sind dementsprechend zu gestalten.

 

Beide Grundstücke sind mit den jeweiligen notwendigen vorbereitenden Maßnahmen in die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Gießen und der Stadt Pohlheim aufzunehmen.

 

Der Vertrag ist entsprechend der StV-Vorlage zur heutigen Sitzung wie folgt anzupassen:

 

a.         § 3 Abs. 4 Satz 2 des Vertrages: Streichung des bisherigen Satzes 2 und Aufnahme      der Regelung, dass vor der Übergabe zur Bestimmung des Restwertes (Ablösesum-      me) ein unabhängiges Wertgutachten zu erstellen ist;

b.         Ergänzung durch § 6 Abs. 6 des Vertrages: Aufnahme des Betretungsrechts;

c.         Änderung in § 10 Absatz 2 des Vertrages: Festlegung der Nutzungsdauer auf 8 Jah-     re.

 

Unter den vorstehenden Bedingungen und Anpassungen wird dem vorgelegten Vertrag zugestimmt.“

 

Der vorgelegte Beschlussvorschlag wird eingehend beraten.

 

Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Andreas Ruck mit, dass er über das Vorgehen des Landkreises Gießen, wie von STV Samuel Gergin vorgetragen, nicht informiert war.

 

STV Malke Aydin stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung beantragen die Stadtverordneten Malke Aydin sowie Erich Klotz, die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

 

STV Peter Alexander teilt mit, dass Punkt a. des Beschlussvorschlages zurückgezogen werde.

 

STV Malke Aydin beantragt, Ziffer 2 vor Ziffer 1 abzustimmen.

 

Über den vorliegenden Beschlussvorschlag lässt Stadtverordnetenvorsteherin Hiltrud Hofmann wie folgt abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Pohlheim stellt dem Landkreis zwei Flächen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften mit dem Ziel zur Verfügung, zwei kleinere Einheiten (bis zu 35 Personen) zu schaffen:

 

2. „Am Schwimmbad“

Der Bereich nördlich bzw. westlich des auf dem Grundstück verlaufenen Kanals kann unter der Bedingung bebaut werden, dass möglichst viele Bäume auf dem restlichen Grundstück erhalten werden und insbesondere das durch Sukzession entstandene Wäldchen möglichst unangetastet bleibt. Die Bauleitplanung und der nachfolgende Bauantrag sind dementsprechend zu gestalten.

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                               18 Ja-Stimmen (12 SPD, 6 Grüne)

                                               12 Nein-Stimmen (9 CDU, 2 FW, 1 FDP)

 

1. „Schönbornswiese“

In Abstimmung mit der geplanten Kanalverlegung kann ein Teilbereich bebaut werden.

 

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig beschlossen

                                               28 Ja-Stimmen (12 SPD, 8 CDU, 6 Grüne, 2 FW)

                                               2 Enthaltungen (1 CDU, 1 FDP)

 

Beide Grundstücke sind mit den jeweiligen notwendigen vorbereitenden Maßnahmen in die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Gießen und der Stadt Pohlheim aufzunehmen.

 

Der Vertrag ist entsprechend der StV-Vorlage zur heutigen Sitzung wie folgt anzupassen:

 

b.         Ergänzung durch § 6 Abs. 6 des Vertrages: Aufnahme des Betretungsrechts;

c.         Änderung in § 10 Absatz 2 des Vertrages: Festlegung der Nutzungsdauer auf 8 Jah-     re.

 

Unter den vorstehenden Bedingungen und Anpassungen wird dem vorgelegten Vertrag zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:      Einstimmig beschlossen

                                               24 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 CDU, 6 Grüne, 2 FW)

                                               6 Enthaltungen (5 CDU, 1 FDP)