Sitzung: 21.07.2022 Stadtverordnetenversammlung
STV Fabian Schäfer berichtet aus der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse BSU, SKS und HFA.
STV Simon Hafemann bringt folgenden Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein.
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Überlassungsvertrag mit dem
Landkreis Gießen soll § 1 Absatz 3 wie folgt zu ergänzt werden:
Darüber hinaus ist der Landkreis berechtigt, weitere baulich
Maßnahmen durchzuführen, die der Nutzung und dem Betrieb des als
Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete zu errichtenden Gebäude dienen, z. B.
Errichtung der Zuwegung und von Parkplätzen, Gestaltung und Einfriedung der
Außenflächen, Errichtung von Spielgeräten und Abstellplätzen für Fahrräder. Bei
der Errichtung der Gebäude und Anlagen ist sicherzustellen, dass die im
Baumkataster erfassten Bäume in größtmöglichem Umfang erhalten bleiben. Sofern
Bäume zur Umsetzung der Baumaßnahmen unabdingbar gefällt werden müssen, sind
-zumindest im gleichen Umfang- adäquate Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die
Maßnahmen sind jeweils vorab mit der Kommune als Eigentümerin des Grundstückes
abzustimmen. Die Planung ist öffentlich vorzustellen.“
Es folgt eine eingehende Beratung und Diskussion.
STV Peter Alexander stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung von 21:05 Uhr bis 21:15 Uhr.
STV Kevin Egel bittet um Abstimmung eines Änderungsantrages in dem es heißt, dass „dem Landkreis ein Grundstück“ zur Verfügung gestellt wird und nicht das in der Vorlage genannte.
Über diesen Änderungsantrag lässt die Stadtverordnetenvorsteherin abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
14 Ja-Stimmen (9 CDU, 5 FW)
19 Nein-Stimmen (12 SPD, 6 Grüne, 1 FDP)
STV Fabian Schäfer stellt folgenden Änderungsantrag:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
- das Grundstück Flur 9, Flurstück 330/29 dem Landkreis Gießen für die Errichtung von Unterbringungen für Geflüchtete für weitere detaillierte Planungen und Aus- schreibungen bereitzustellen.
- Der Landkreis Gießen wird das Grundstück sowie die Unterbringungsgebäude für die Nutzung (Unterbringung von Geflüchteten) nutzen.
- Die weiteren vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Pohlheim und dem Land- kreis Gießen, insbesondere (aber nicht abschließend), die Vertragslaufzeit, die Ablö- sesumme nach Nutzungsende, die Kosten eines etwaigen Ausgleichs, u.a. sind vom Magistrat mit dem Landkreis zu verhandeln und dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vor Abschluss zur Endabstimmung vorzule- gen.“
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über diesen Antrag als konkurrierenden Hauptantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
19 Ja-Stimmen (12 SPD, 6 Grüne, 1 FDP)
14 Enthaltungen (9 CDU, 5 FW)
Eine Abstimmung der weiteren Anträge ist somit obsolet.