Die Vorsitzende erklärt, dass man den Haushalt seitenweise in 10er Schritten (Seitenzahl oben) durchgehe. Sie erteilt Herrn Jürgen Triller das Wort. Herr Triller erläutert die aktuelle Satzung, geht auf die vom Magistrat noch zu beschließende 1. Änderung ein die in der Sitzung verteilt wird.

 

Im Rahmen der ersten Lesung werden Fragen durch Jürgen Triller und Bürgermeister Andreas Ruck beantwortet. Es ergeben sich noch nachfolgende Anmerkungen zur weiteren Veranlassung und Fragen, welche noch durch die Verwaltung zu beantworten sind (Die Seitenzahl bezieht sich auf die fettgedruckte Seitenzahl oben):

 

Seite 18

STV Matthias Kücükkaplan erkundigt sich nach den Zuwendungsarten in der dort angedruckten Tabelle. Er bittet hier um Erläuterung der Schwankungen.

Herr Triller erläutert diese.

Antwort Verwaltung bez. der Position „davon Schuldendiensthilfen“: Hierbei handelt es sich um Schuldendiensthilfen vom Land aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) und aus dem Förderprogramm der Hessenkasse.

 

Seite 43

STV Lorenz Diehl erkundigt sich, was die Grafik „Prozentuale Veränderung der Bevölkerung im 10-Jahres-Vergleich“ aussagen soll. Er bittet um Erläuterung.

Antwort Verwaltung: Diese Grafik vergleicht die Einwohnerzahlen (Erstwohnsitz zum 31.12.) der aufgeführten Jahre mit den Einwohnerzahlen jeweils von vor 10 Jahren. (Vergleich 2016 mit 2006, 2017 mit 2007, 2018 mit 2008, 2019 mit 2009 und 2020 mit 2010)

Beispiel 2016: Vergleicht man die Einwohnerzahl von 2006 = 18.043 mit der Einwohnerzahl von 2016 = 18.094, stellt man eine Erhöhung/Änderung von 0,28 % fest, somit erscheint bei 2016 gerundet 0. 

 

Seite 85

I126301-82 Endausbau Rudolf-Diesel-Str.

STV Malke Aydin bittet um Mitteilung, wie der Erschließungsbeitrag aufgeteilt wird, da hier auch Gewerbe angesiedelt ist. Wer trage welchen Anteil? Welches Gesamtvolumen ist zu erwarten?

Antwort Verwaltung: Die Kostenschätzungen für den Ausbau der Rudolf-Diesel-Straße belaufen sich auf rund 1.600.000,00 Euro.

Gemäß Erschließungsbeitragssatzung beträgt der Anteil der Stadt 10 v.H.

Da in dem Abrechnungsgebiet eine unterschiedliche bauliche Nutzung zulässig ist, werden 30 v.H. des Aufwands nach den Grundstücksflächen und 70 v.H. nach den mit der Geschoßflächenzahl vervielfältigten Grundstücksflächen

verteilt.

 

Seite 85

I126301-72 Neubau Straßenbeleuchtung

STV Michel Kögler fragt nach, ob die Beleuchtung für den Mittelweg enthalten sei.

Antwort Verwaltung: Es ist nicht enthalten.

 

Seite 86

I126301-97 Herstellung Lückenschluß Radweg Pfahlgraben

STV Peter Alexander bittet die Bauabteilung, die Planung im Ortsbeirat vorzustellen. STV Eckart Hafemann bittet auch um Vorstellung im BSU.

 

Seite 88

I147801-03 Errichtung E-Ladesäulen

STV Eckart Hafemann gibt an, dass es mal einen Ansatz für eine E-Tankstelle beim Hallenbad gegeben habe, er könne hierfür keinen Ansatz sehen und erkundigt sich nach dem Sachstand.

Antwort Verwaltung: Einen Ansatz gab es bislang nicht. Derzeit nicht in Planung.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.55 – 21.07 Uhr.

 

Seite 198

Teilergebnishaushalt Kostenstelle 12630101 Gemeindestraßen/ÖPNV

Sachkonto 6165030

STV Lorenz Diehl erkundigt sich nach dem Ist-Wert von 2021.

Antwort Verwaltung: Die Buchungen im Jahr 2021 belaufen sich auf 553.239,40 Euro, Stand 17.02.2022.

 

Seite 198

Teilergebnishaushalt Kostenstelle 12630101 Gemeindestraßen/ÖPNV

Es wird hier angeregt, ein separates Konto für den Rundverkehr und das Aufgrabungskataster anzulegen. Die Verwaltung nimmt dies auf.

 

Seite 199

Teilergebnishaushalt Kostenstelle 12630101 Gemeindestraßen/ÖPNV

Sachkonto 7128000

Laut der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müsse gem. der Fraktion vorliegenden Information die Stadt für das Anruf-Linien-Taxi nichts mehr zahlen und bittet um Prüfung des Ansatzes.

Antwort Verwaltung: Es wird geprüft. Eine Stellungnahme der VGO steht noch aus.

 

Seite 244/245

Stellenplan

Es fällt auf, dass hier wohl ein Übertragungsfehler in der

(Seite 244) Zeile „Zahl der am 30. Juni 2021 besetzten Stellen – Spalte „mittlerer Dienst“ oder ein Additionsfehler in der (Seite 244)Zeile „01000302 Gemeinschaftskasse“ – (Seite 245) Spalte „Zahl der am 30. Juni 2021 tatsächlich besetzten Stellen“ vorliege.

Antwort Verwaltung: Dies ist korrekt. Der in der (Seite 244) Zeile „Zahl der am 30. Juni 2021 besetzten Stellen – Spalte „mittlerer Dienst“ ausgewiesene Wert muss „0“ lauten.

 

Die Vorsitzende Melanie Schunk-Wießner weist auf die in der Vorlage angegebene Abgabefrist für die Anträge hin (28.02.).

Es besteht aber schließlich Einvernehmen, die Anträge stattdessen bis spätestens zum 04.03., 12 Uhr einzureichen. Die Fraktionen reichen es bei der Verwaltung ein und leiten es an die anderen Fraktionsvorsitzenden weiter.

 

Die anwesenden Magistratsmitglieder gehen in der Pause. Da die Redebeiträge vom Platz und teilweise ohne Mikrofon erfolgten, verstanden sie diese nur schlecht. Es wird sich im Ausschuss somit darauf verständigt, in der zweiten Lesung wieder vom Pult aus mit Mikrofon vorzutragen.

 

Hinweis Verwaltung zum Haushalt:

Der Haushalt 2022 enthält genehmigungspflichtige Teile:

-       Im § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der Kredite festgesetzt.

-       Im § 3 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

Laut § 103 Abs. 2, Satz 1 HGO: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung).

 

Die Verpflichtungsermächtigung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind (§ 102, Abs. 4 HGO).

 

Siehe auch § 97a HGO.

 

Somit bedarf es hier der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Haushaltssicherungskonzept (§ 92a HGO):

Ein Haushalt ist in der Planung gem. § 92 Abs. 5 HGO ausgeglichen, wenn

-       der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und

-       im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen, wenn die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushalts in der Planung trotz aller Einsparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält.

 

Fazit:

Ergebnis- und Finanzhaushalt sind ausgeglichen. Der Fehlbetrag des Ergebnishaushalts kann durch entsprechende Rücklagen ausgeglichen werden und im Finanzhaushalt weist das Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 19 = 402.485,00 Euro/Betrag nach 1. Änderung) die erforderliche Höhe aus, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung (Zeile 32 = 377.323,00 Euro) geleistet werden können.

Differenz = 25.162,00 Euro

 

Es ist kein Haushaltssicherungskonzept notwendig.

 

Stellen:

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Stellenplan ist zur näheren Erläuterung der Niederschrift beigefügt, ebenso wie eine Übersicht über die gesamten Veränderungen zum Vorjahr.