Sitzung: 03.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-095/2021-2026
Die antragstellende Fraktion legt folgenden Änderungsantrag zum Ursprungsantrag vor:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, bei den zuständigen
Gremien, die Umsetzbarkeit des Baus eines „Solarparks“, entlang der
Bundesautobahn (BAB) A5, auf den Grundstücken zwischen dem geplanten
Gewerbegebiet Garbenteich Ost und der BAB A5 prüfen zu lassen. Die Eigentumsverhältnisse
der betroffenen Flächen sind in separater Prüfung abzuklären. Nach erfolgten
Prüfungen soll in den städtischen Gremien (Ausschuss für BSU sowie Klimabeirat)
berichtet werden. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.
Nachfolgende Schritte sollten bei positivem
Prüfungsausgang sowie Bericht in den städtischen Gremien zeitnah begonnen
werden:
1. Prüfung, in welcher Form das Vorhaben
durchgeführt werden kann, hierbei sollen Bürgerbeteiligungsmodelle
Bevorzugung finden.
2. Die
nötigen Genehmigungen sind zu beantragen bzw. Planverfahren zu beginnen.
Der gesamte Prozess soll in gutem
Informationsaustausch mit dem Ausschuss für BSU sowie dem Klimabeirat
geschehen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
beschlossen
27 Ja-Stimmen (11 SPD, 10 CDU, 5 FW, 1 FDP)
6 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 SPD)