Die antragstellende Fraktion legt folgenden Änderungsantrag zum Ursprungsantrag vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei den zuständigen Gremien, die Umsetzbarkeit des Baus eines „Solarparks“, entlang der Bundesautobahn (BAB) A5, auf den Grundstücken zwischen dem geplanten Gewerbegebiet Garbenteich Ost und der BAB A5 prüfen zu lassen. Die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flächen sind in separater Prüfung abzuklären. Nach erfolgten Prüfungen soll in den städtischen Gremien (Ausschuss für BSU sowie Klimabeirat) berichtet werden. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Nachfolgende Schritte sollten bei positivem Prüfungsausgang sowie Bericht in den städtischen Gremien zeitnah begonnen werden:

1.         Prüfung, in welcher Form das Vorhaben durchgeführt werden kann, hierbei sollen             Bürgerbeteiligungsmodelle Bevorzugung finden.

2.         Die nötigen Genehmigungen sind zu beantragen bzw. Planverfahren zu beginnen.

 

Der gesamte Prozess soll in gutem Informationsaustausch mit dem Ausschuss für BSU sowie dem Klimabeirat geschehen.

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           27 Ja-Stimmen (11 SPD, 10 CDU, 5 FW, 1 FDP)

                                                           6 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 SPD)