Der Stadtverordnetenversammlung liegen drei Aufhebungssatzungen vor, über die die Stadtverordnetenvorsteherin wie folgt abstimmen lässt:

 

 

„Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge – WStrBS

 

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim in der Sitzung am 16.12.2021 die nachstehende Aufhebungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Gegenstand der Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge – WStrBS, in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2020, wird rückwirkend und ersatzlos zum 09. Juli 2020 aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim,

 

Der Magistrat

 

Andreas Ruck

Bürgermeister“

 

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           21 Ja-Stimmen (13 SPD, 6 Grüne, 2 FDP)

                                                           15 Nein-Stimmen (11 CDU, 4 FW)

 

 

„Satzung über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (StrBS)

 

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim in der Sitzung am 16.12.2021 die nachstehende Aufhebungsatzung beschlossen:

 

§ 1

Gegenstand der Satzung

 

Die Straßenbeitragssatzung (StrBS), in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. September 2002, wird rückwirkend und ersatzlos zum 07. Juni 2018 aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim,

 

Der Magistrat

 

Andreas Ruck

Bürgermeister“

 

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           19 Ja-Stimmen (13 SPD, 6 Grüne)

                                                           17 Nein-Stimmen (11 CDU, 4 FW, 2 FDP)

 

 

„Satzung über die Aufhebung der 1. Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge - WStrBS

 

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim in der Sitzung am 16.12.2021 die nachstehende Aufhebungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Gegenstand der Satzung

 

Die 1. Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge – WStrBS, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2020, wird rückwirkend und ersatzlos zum 17. Dezember 2020 aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim,

 

Der Magistrat

 

Andreas Ruck

Bürgermeister“

 

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           21 Ja-Stimmen (13 SPD, 6 Grüne, 2 FDP)

                                                           15 Nein-Stimmen (11 CDU, 4 FW)