Bürgermeister Andreas Ruck gibt eine kurze Stellungnahme ab.

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler vom 2. Dezember 2021 vor:

 

Sehr geehrte Frau Hofmann,

 

die obigen Fraktionen beantragen die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 50, Absatz 2 Satz 2 HGO und bitten Sie, die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Zur Klärung der Fragestellungen sind dem Akteneinsichtsausschuss alle zur Aufklärung notwendigen Unterlagen vollumfänglich und in zeitlicher Abfolge zur Einsicht vorzulegen. Im Einzelnen sind dies: Einsicht in den Schriftverkehr auch in Form von E-Mails, in Dokumente, Vermerke, Notizen, Rechnungen und sonstige Belege.

 

Der Ausschuss soll folgende Punkte/Fragestellungen einer Klärung zuführen:

 

1.       Wann und durch wen wurden in der Verwaltung erstmals Gespräche zur Einführung des neuen Stadtlogo geführt? Welcher Fachbereich war in welcher Form mit der verwaltungstechnischen Entwicklung betraut?

 

2.       Wurden neben der Firma Saarbourg print+ web GbR weitere Design-Firmen zur Entwicklung der Stadt-Logos angefragt? Wenn ja welche?

 

3.       Was führte zur Beauftragung der Firma Saarbourg GbR? Wann und durch wen wurde der Auftrag erteilt?

 

4.       Wann und in welcher Form wurde der Magistrat in die Beauftragung einbezogen und welche Dokumente lagen diesem vor?

 

5.       Wurde die Firma Saarbourg GbR mit weiteren Dienstleistungen etwa der textlichen und inhaltlichen Gestaltung von amtlichen Mitteilungen, städtischen Anzeigen und Informationen oder allgemeiner Werbung für die Stadt Pohlheim beauftragt?

 

6.       Durch Wen und wann erfolgte die Auftragserteilung? Vertragsunterlagen zur Auftragserteilung und deren Umfang und Kosten sind vorzulegen.

 

7.       Über sämtliche Leistungsbeziehungen der Firma Saarbourg GbR ist ein Ausdruck des kompletten Kreditorenkontos vorzulegen, ebenso sind die erteilten Rechnungen mit den Rechnungspositionen vorzulegen und deren Begleichung zu prüfen.

 

8.       Welche weiteren Kosten sind für das Stadtlogo und dem Erscheinungsbild angefallen? Kosten für Briefpapier, Visitenkarten, Werbematerialien, Änderungen von Schildern und Beschriftungen usw. sind vorzulegen.

 

9.       Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport ist die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Limesstadt“ der Stadt Pohlheim zu beantragen.

 

            a) Wurde ein Antrag für die Zusatzbezeichnung von der Stadt Pohlheim oder der               beauftragten Firma Saarbourg GbR gestellt?

            b) Wurde die Firma Saarbourg GbR mit dem Antrag beauftragt?

            c) Welche Kosten für die Rückabwicklung der Verwendung „Limesstadt“ sind der               Stadt Pohlheim entstanden?

 

10.     Prüfung des Sachverhalts, ob der Auftrag während der vorläufigen Haushaltsführung, die bis zum 30.04.2021 dauerte, erteilt wurde.

 

STV Malke Aydin bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

STV Peter Alexander stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt darüber wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           19 Ja-Stimmen (13 SPD, 6 Grüne)

                                                           17 Nein-Stimmen (11CDU, 4 FW, 2 FDP)

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:18 Uhr bis 21:24 Uhr.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung teilt die Stadtverordnetenvorsteherin mit, dass der Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werde. Im Ältestenrat wurde mit allen Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen dahingehend erzielt, dass er aus 10 Mitgliedern bestehen soll, die im Benennungsverfahren im Stärkeverhältnis der Fraktionen (analog zu den Ausschüssen) benannt werden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Die Fraktionen werden gebeten, die Mitglieder der Stadtverordnetenvorsteherin mitzuteilen.