Sitzung: 16.12.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-090/2021-2026
Bürgermeister
Andreas Ruck gibt eine kurze Stellungnahme ab.
Der
Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und Freie
Wähler vom 2. Dezember 2021 vor:
Sehr geehrte Frau
Hofmann,
die obigen
Fraktionen beantragen die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses nach § 50,
Absatz 2 Satz 2 HGO und bitten Sie, die dafür erforderlichen Schritte
einzuleiten.
Zur Klärung der
Fragestellungen sind dem Akteneinsichtsausschuss alle zur Aufklärung
notwendigen Unterlagen vollumfänglich und in zeitlicher Abfolge zur Einsicht
vorzulegen. Im Einzelnen sind dies: Einsicht in den Schriftverkehr auch in Form
von E-Mails, in Dokumente, Vermerke, Notizen, Rechnungen und sonstige Belege.
Der Ausschuss soll
folgende Punkte/Fragestellungen einer Klärung zuführen:
1. Wann und durch wen wurden in
der Verwaltung erstmals Gespräche zur Einführung des neuen Stadtlogo geführt?
Welcher Fachbereich war in welcher Form mit der verwaltungstechnischen
Entwicklung betraut?
2. Wurden neben der Firma
Saarbourg print+ web GbR weitere Design-Firmen zur Entwicklung der Stadt-Logos
angefragt? Wenn ja welche?
3. Was führte zur Beauftragung
der Firma Saarbourg GbR? Wann und durch wen wurde der Auftrag erteilt?
4. Wann und in welcher Form
wurde der Magistrat in die Beauftragung einbezogen und welche Dokumente lagen
diesem vor?
5. Wurde die Firma Saarbourg GbR
mit weiteren Dienstleistungen etwa der textlichen und inhaltlichen Gestaltung
von amtlichen Mitteilungen, städtischen Anzeigen und Informationen oder
allgemeiner Werbung für die Stadt Pohlheim beauftragt?
6. Durch Wen und wann erfolgte
die Auftragserteilung? Vertragsunterlagen zur Auftragserteilung und deren
Umfang und Kosten sind vorzulegen.
7. Über sämtliche
Leistungsbeziehungen der Firma Saarbourg GbR ist ein Ausdruck des kompletten
Kreditorenkontos vorzulegen, ebenso sind die erteilten Rechnungen mit den
Rechnungspositionen vorzulegen und deren Begleichung zu prüfen.
8. Welche weiteren Kosten sind
für das Stadtlogo und dem Erscheinungsbild angefallen? Kosten für Briefpapier,
Visitenkarten, Werbematerialien, Änderungen von Schildern und Beschriftungen
usw. sind vorzulegen.
9. Nach Auskunft des Hessischen
Ministeriums des Innern und Sport ist die Verwendung der Zusatzbezeichnung
„Limesstadt“ der Stadt Pohlheim zu beantragen.
a) Wurde ein Antrag für die Zusatzbezeichnung
von der Stadt Pohlheim oder der beauftragten Firma Saarbourg GbR gestellt?
b) Wurde die Firma Saarbourg GbR mit
dem Antrag beauftragt?
c) Welche Kosten für die
Rückabwicklung der Verwendung „Limesstadt“ sind der Stadt Pohlheim
entstanden?
10. Prüfung des Sachverhalts, ob
der Auftrag während der vorläufigen Haushaltsführung, die bis zum 30.04.2021
dauerte, erteilt wurde.
STV Malke Aydin bringt den Antrag ein und begründet ihn.
STV Peter Alexander stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt darüber wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
beschlossen
19 Ja-Stimmen (13 SPD, 6 Grüne)
17 Nein-Stimmen (11CDU, 4 FW, 2 FDP)
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:18 Uhr bis 21:24 Uhr.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung teilt die Stadtverordnetenvorsteherin mit, dass der Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werde. Im Ältestenrat wurde mit allen Fraktionsvorsitzenden Einvernehmen dahingehend erzielt, dass er aus 10 Mitgliedern bestehen soll, die im Benennungsverfahren im Stärkeverhältnis der Fraktionen (analog zu den Ausschüssen) benannt werden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Die Fraktionen werden gebeten, die Mitglieder der Stadtverordnetenvorsteherin mitzuteilen.