STV Erich Klotz bezieht sich auf seine Anfrage vom 25. Mai 2021 bzgl. Hallenbad Pohlheim und bittet darum, die Frage nach der Finanzierung der Betriebsführung durch die SWG während der Schließung genauer zu beantworten.

 

Bürgermeister Andreas Ruck sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der in § 5 des Betriebsführungsvertrags festgelegte Verwaltungskostenbeitrag zu Gunsten der SWG basiert auf dem Jahresentgelt eines fiktiven Arbeitnehmers, der in der Entgeltgruppe 8, Stufe 6 des TV-V eingruppiert ist. Der daraus resultierende Betrag wurde auch in 2020 und 2021 gezahlt, unabhängig von der Schließung des Bades. Der Verwaltungsaufwand hat sich durch die Pandemie nicht verringert, er ist eher größer geworden (Beantragung Kurzarbeitergeld,  Überarbeitung Schichtpläne, Installierung Online-Portal usw.).