Sitzung: 11.11.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-056/2021-2026
Die Stadtverordneten Melanie Schunk-Wießner, Fabian Schäfer und Uwe Happel berichten aus den jeweiligen Ausschüssen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadt Pohlheim setzt sich zum ambitionierten
Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Diese Zielsetzung muss künftig in allen
klimarelevanten Entscheidungen berücksichtigt werden. Im Fokus steht dabei die
kontinuierliche Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zur Erzielung von
Netto-Null.
Die
Verabschiedung dieses Antrages bedeutet u.a.:
1) Berücksichtigung von
Auswirkungen hinsichtlich des Klimas bei kommunalpolitischen Entscheidungen. In
diesen Fragen ist das Urteil des Klimabeirates hinzuzuziehen. Die
Klimaschutzmanagerin der Stadt Pohlheim fungiert als wichtige Mittlerin
zwischen politischen Gremien und der Verwaltung.
2) Neubaugebiete
sind von Beginn an „klimaneutral“ zu planen. Dies bedeutet, dass z. B. so
energieeffizient wie möglich gebaut wird.
Bei (Um-)Baumaßnahmen in den bisherigen
Siedlungsflächen (z.B. Nachverdichtung, Sanierung) wird initiativ durch die
Stadt Pohlheim eine Energieberatung angeboten. Die Stadt verpflichtet sich,
diesen Anspruch ebenfalls für neue städtische Gebäude zu befolgen. Bei
anstehenden Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass
im Ergebnis ein möglichst klimaneutraler Betrieb gewährleistet ist. Zudem wird
eine Belegung mit Photovoltaik auf allen geeigneten Dächern der städtischen
Gebäude verfolgt.
3) Im Verkehrssektor ist der ÖPNV weiter zu
verbessern. Lücken im Radwegenetz sind zu schließen und die Sicherheit für
Fahrradfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Ziel ist es, attraktive Alternativen
zum motorisierten Individualverkehr bereitzustellen.
4) Die regionale Landwirtschaft verdient
besondere Aufmerksamkeit. Regionale Produkte werden höher wertgeschätzt und
unnötige Transportwege vermieden. Die Stadt Pohlheim unterstützt Initiativen,
welche diese Zielsetzung verfolgen.
5) Die Zielsetzung „Netto-Null“ ist
zusätzlich durch „Klima-Ausgleichsmaßnahmen“ zu forcieren, z. B. durch
Aufforstung.
6) In
den Prozess zur klimaneutralen Stadt sind die Bürger:innen fest einzubinden,
etwa durch Befragungen, Informationsveranstaltungen oder das Mitwirken im
Klimabeirat. Transparenz und Bürgerbeteiligung tragen maßgeblich zur Akzeptanz
von Maßnahmen bei.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen