Sitzung: 11.11.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-047/2021-2026
STV Melanie Schunk-Wießner berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Nach eingehender Diskussion stellt STV Fabian Schäfer einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion anstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Grundsteuerhebesätze sind bis zum Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer
nicht zu erhöhen. Danach sind sie so anzupassen, dass das Aufkommen aus der
Grundsteuer konstant bleibt. Um einen möglichst aufkommensneutralen Übergang zu
gewährleisten, sind die vom Finanzministerium mitgeteilten Anpassungshebesätze maßgeblich.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
15 Ja-Stimmen (11 CDU, 4 FW)
19 Nein-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne, 2 FDP)
Anschließend lässt sie über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze
nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass
das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und
Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen