STV Melanie Schunk-Wießner berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Nach eingehender Diskussion stellt STV Fabian Schäfer einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion anstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Grundsteuerhebesätze sind bis zum Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer nicht zu erhöhen. Danach sind sie so anzupassen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer konstant bleibt. Um einen möglichst aufkommensneutralen Übergang zu gewährleisten, sind die vom Finanzministerium mitgeteilten Anpassungshebesätze maßgeblich.

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                           15 Ja-Stimmen (11 CDU, 4 FW)

                                                           19 Nein-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne, 2 FDP)

 

Anschließend lässt sie über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze

nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass

das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und

Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.

 

Abstimmungsergebnis:                  Einstimmig beschlossen