Sitzung: 03.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-054/2021-2026
TOP 4 und 4.1 werden gemeinsam beraten.
Nach eingehender Beratung lässt die Vorsitzende Melanie
Schunk-Wießner zunächst über den Antrag
der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 4. September 2021 (TOP 4)
abstimmen:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim
möge beschließen:
Straßenanliegerbeiträge für den Um- und Ausbau von
öffentlichen Verkehrsanlagen werden nicht erhoben; dies gilt sowohl für noch
nicht abgerechnete Altmaßnahmen als auch für zukünftige Neumaßnahmen.
Daher wird die Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenbeiträge rückwirkend zum 10.07.2020 als Tag, an dem
diese Satzung in Kraft getreten ist, aufgehoben. Die 1. Beitragssatzung zur
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge wird rückwirkend zum
17.12.2020 als Tag, an dem diese Satzung in Kraft getreten ist, gleichfalls
aufgehoben.“
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
6
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Anschließend erfolgt die
Abstimmung über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 3. September 2021
(TOP 4.1):
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Unter der aufschiebenden Bedingung der (i) Aufhebung der Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) sowie der (ii) Aufhebung der
1. Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender
Straßenbeiträge, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die ehemalige
Straßenbeitragssatzung der Stadt Pohlheim (StrBS) (Anlage 1 zu diesem Antrag)
als Satzung sowie deren Veröffentlichung.“
(Anlage 1 zum Antrag der FDP-Fraktion - Niederschrift HFA Anlage 3)
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
1
Ja-Stimme
7
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen