TOP 3 und 3.1 werden gemeinsam beraten.

 

STV Malke Aydin bringt den Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2021 (TOP 3.1) ein.

 

Die Vorsitzende Melanie Schunk-Wießner lässt nach eingehender Beratung zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2021 (TOP 3.1) abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Grundsteuerhebesätze sind bis zum Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer nicht zu erhöhen. Danach sind sie so anzupassen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer konstant bleibt. Um einen möglichst aufkommensneutralen Übergang zu gewährleisten, sind die vom Finanzministerium mitgeteilten Anpassungshebesätze maßgeblich.“

 

Abstimmungsergebnis:               Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                               4 Ja-Stimmen

                                                               6 Nein-Stimmen

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 21. Juli 2021 (TOP 3) abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze

nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass

das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und

Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                                               7 Ja-Stimmen

                                                               3 Enthaltungen