Sitzung: 03.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-047/2021-2026
TOP 3 und 3.1
werden gemeinsam beraten.
STV Malke Aydin bringt den Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2021 (TOP 3.1) ein.
Die Vorsitzende Melanie Schunk-Wießner lässt nach eingehender Beratung zunächst über den Antrag der
CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2021 (TOP 3.1) abstimmen:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Grundsteuerhebesätze sind bis zum Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer
nicht zu erhöhen. Danach sind sie so anzupassen, dass das Aufkommen aus der
Grundsteuer konstant bleibt. Um einen möglichst aufkommensneutralen Übergang zu
gewährleisten, sind die vom Finanzministerium mitgeteilten Anpassungshebesätze
maßgeblich.“
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
4
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
Anschließend lässt die Vorsitzende über den
vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 21. Juli 2021 (TOP 3) abstimmen:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze
nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass
das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und
Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
7 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen