Sitzung: 16.09.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-052/2021-2026
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 30. August 2021 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Bürgermeister der Stadt Pohlheim, Herr
Andreas Ruck, wird aufgefordert in der Stadtverordnetenversammlung über seine
Gründe für die Erstellung eines neuen Stadtlogos/Erscheinungsbildes zu
berichten.
Berichtet werden soll:
1. Warum erfolgte zur Gestaltung des neuen
städtischen Logos/Erscheinungsbildes keine
Beteiligung der Bürger, der Ortsbeiräte, der Stadtverordneten und des
Magistrats ?
2. Mit
welchem Datum wurde der Auftrag an das Büro Saarbourg Design Pohlheim durch den Magistrat oder den
Bürgermeister erteilt?
3. Wurden
Angebote oder Entwürfe anderer Graphik-Büros eingeholt?
3.1 Wenn ja, wie viele?
3.2 Wenn
nein, wieso nicht?
3.3 Gibt es weitere Gestaltungsaufträge/Dienstleistungen;
Betreuung der städtischen Homepage,
für das amtliche Nachrichtenblatt und sozialer Medien?
3.4 Nach welcher
Vergabeart wurde beauftragt und erfolgte eine Rechtskonforme Dokumentation der
Beauftragung?
4. Wie hoch sind die bisherigen Kosten?
5. Sind weitere Kosten durch nicht abgerechnete Leistungen zu
erwarten?
6. Gibt es weitere Vereinbarungen/Verträge zum
Logo/Erscheinungsbild über Dienstleistungen,
Betreuung, Leasing oder sonstiger regelmäßiger Arbeiten?
Formale Beantragung zur
Verwendung von Zusatzbezeichnungen und Missachtung der Satzung der Stadt
Pohlheim zum Schutz des Stadtwappens.
In den §12, §13 und §14 der
HGO wird die Verwendung von Namen, Bezeichnung und Wappen, Flaggen und
Dienstsiegel behandelt. Danach ist die Gemeinde berechtigt den Namen zu ändern.
Änderungen oder die Hinzufügung einer Zusatzbezeichnung wie z. B. „LIMESSTADT“
Pohlheim sind beim Minister des Inneren zu beantragen.
Nach der Satzung der Stadt
Pohlheim zum Schutz des Stadtwappens ist nur die Stadtverordnetenversammlung
und der Magistrat zu dessen Führung und Gebrauch befugt.
Da das Logo und
Erscheinungsbild der Stadt eine noch höhere Außenwirkung entfaltet stellt sich
die Frage, ob die sinngemäße Übertragung der Neugestaltung ebenso in der
Entscheidungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats
liegt?
1. Wurde die
Zusatzbezeichnung „LIMESSTADT“ bei der zuständigen Stelle im Innenministerium
beantragt und genehmigt?
2. Wurde zur
Frage der Anwendbarkeit der Pohlheimer Satzung zum Schutz des Stadtwappens auf
das neue städtische Logo/Erscheinungsbild Rechtsauskunft eingeholt?
3. Woher leiten
Sie Herr Bürgermeister ihre Befugnis ab, in alleiniger Zuständigkeit und
Vollmacht über die Notwendigkeit und Ausgestaltung eines neuen Stadtlogos und
Erscheinungsbildes der Stadt Pohlheim zu bestimmen?“
STV Björn Feuerbach bringt den Antrag ein und begründet ihn.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
beschlossen
18 Ja-Stimmen (8 CDU, 6 SPD, 4 FW)
7 Nein-Stimmen (4 Grüne, 2 FDP, 1 SPD)
7 Enthaltungen (6 SPD, 1 Grüne)