Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 30. August 2021 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bürgermeister der Stadt Pohlheim, Herr Andreas Ruck, wird aufgefordert in der Stadtverordnetenversammlung über seine Gründe für die Erstellung eines neuen Stadtlogos/Erscheinungsbildes zu berichten.

 

Berichtet werden soll:

 

1.         Warum erfolgte zur Gestaltung des neuen städtischen Logos/Erscheinungsbildes           keine Beteiligung der Bürger, der Ortsbeiräte, der Stadtverordneten und des Magistrats ?

 

2.         Mit welchem Datum wurde der Auftrag an das Büro Saarbourg Design Pohlheim            durch den Magistrat oder den Bürgermeister erteilt?

 

3.         Wurden Angebote oder Entwürfe anderer Graphik-Büros eingeholt?

3.1       Wenn ja, wie viele?

3.2       Wenn nein, wieso nicht?

3.3       Gibt es weitere Gestaltungsaufträge/Dienstleistungen; Betreuung der städtischen           Homepage, für das amtliche Nachrichtenblatt und sozialer Medien?

3.4       Nach welcher Vergabeart wurde beauftragt und erfolgte eine Rechtskonforme Dokumentation der Beauftragung?

 

4.         Wie hoch sind die bisherigen Kosten?

 

5.         Sind weitere Kosten durch nicht abgerechnete Leistungen zu erwarten?

 

6.         Gibt es weitere Vereinbarungen/Verträge zum Logo/Erscheinungsbild über         Dienstleistungen, Betreuung, Leasing oder sonstiger regelmäßiger Arbeiten?

 

Formale Beantragung zur Verwendung von Zusatzbezeichnungen und Missachtung der Satzung der Stadt Pohlheim zum Schutz des Stadtwappens.

 

In den §12, §13 und §14 der HGO wird die Verwendung von Namen, Bezeichnung und Wappen, Flaggen und Dienstsiegel behandelt. Danach ist die Gemeinde berechtigt den Namen zu ändern. Änderungen oder die Hinzufügung einer Zusatzbezeichnung wie z. B. „LIMESSTADT“ Pohlheim sind beim Minister des Inneren zu beantragen.

 

Nach der Satzung der Stadt Pohlheim zum Schutz des Stadtwappens ist nur die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat zu dessen Führung und Gebrauch befugt.

 

Da das Logo und Erscheinungsbild der Stadt eine noch höhere Außenwirkung entfaltet stellt sich die Frage, ob die sinngemäße Übertragung der Neugestaltung ebenso in der Entscheidungsbefugnis der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats liegt?

 

1.         Wurde die Zusatzbezeichnung „LIMESSTADT“ bei der zuständigen Stelle im Innenministerium beantragt und genehmigt?

 

2.         Wurde zur Frage der Anwendbarkeit der Pohlheimer Satzung zum Schutz des Stadtwappens auf das neue städtische Logo/Erscheinungsbild Rechtsauskunft eingeholt?

 

3.         Woher leiten Sie Herr Bürgermeister ihre Befugnis ab, in alleiniger Zuständigkeit und Vollmacht über die Notwendigkeit und Ausgestaltung eines neuen Stadtlogos und Erscheinungsbildes der Stadt Pohlheim zu bestimmen?“

 

STV Björn Feuerbach bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           18 Ja-Stimmen (8 CDU, 6 SPD, 4 FW)

                                                           7 Nein-Stimmen (4 Grüne, 2 FDP, 1 SPD)

                                                           7 Enthaltungen (6 SPD, 1 Grüne)