Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der FDP-Fraktion vom 21. Juli 2021 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.“

 

STV Fabian Schäfer bringt den Antrag ein, begründet ihn und verweist ihn in den Haupt- und Finanzausschuss.