Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 25.11.2914, zur Aktualisierung der Stellplatzsatzung vom 01.01.2002, vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten die bestehende Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass

  1. Auf dem Grundstück nicht nachweisbare Stellplätze nur dann abgelöst werden können, wenn in direkter Nähe (bis 150 m) zum Bauvorhaben Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können. Kann das nicht gewährleistet werden, ist das Bauvorhaben abschlägig zu bescheiden.
  2. Die Ablösebeträge gemäß § 5 der aktuellen Satzung sind aufgrund der Entwicklung der Baukosten zu aktualisieren.“

 

Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag.

 

Nach eingehender Beratung und Diskussion wird der Magistrat gebeten, die Stellplatzsatzung zu optimieren und zu überprüfen, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Stellplatzproblematik bestehen.