Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Magistrat hier das Einvernehmen herstelle. Es sei somit eine Empfehlung an den Magistrat.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Antrag der Bauherrschaft des Anwesens „Am Wartweg 10“ auf Überbauung der vorderen nichtüberbaubaren Grundstücksfläche zum Zwecke der Errichtung eines offenen Carports mit einer max. Größe von 6 x 6 Meter und einem Mindestabstand von 1 Meter zur Straße zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen