Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt mit, dass der Magistrat hier das Einvernehmen herstelle. Es sei somit eine Empfehlung an den Magistrat.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Antrag der Eigentümer des Grundstückes Gießener Straße 115 (Flur 3 Nr. 146/2 und 146/3) im Stadtteil Watzenborn-Steinberg auf Überschreitung der Baugrenze um 13,95 m² und Errichtung der Stellplätze in der nichtüberbaubaren Fläche zur Errichtung eines Wohnhauses zuzustimmen.

 

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen