Sitzung: 17.06.2021 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-027/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der
Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Weihersgärten, Lützelfeld, Atzelnest“ im Stadtteil Holzheim einen 1. Änderungsplan aufzustellen und ihn nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Auslegungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
4. Die Vorhabenträger übernehmen sämtliche Kosten des Verfahrens.