Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der

Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Weihersgärten, Lützelfeld, Atzelnest“ im Stadtteil Holzheim einen 1. Änderungsplan aufzustellen und ihn nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.            Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

3.            Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Auslegungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

4.            Die Vorhabenträger übernehmen sämtliche Kosten des Verfahrens.