Nach eingehender Beratung und Diskussion ist der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt der geschlossenen Auffassung, dass der Bauherr bei derartigen Befreiungen, auf Möglichkeiten der Dachbegrünung hinzuweisen ist.

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Antrag der Bauherrschaft des Anwesens „Am Wartweg 10“ auf Überbauung der vorderen nichtüberbaubaren Grundstücksfläche zum Zwecke der Errichtung eines offenen Carports mit einer max. Größe von 6 x 6 Meter und einem Mindestabstand von 1 Meter zur Straße zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                                               8 Ja-Stimmen

                                                               2 Enthaltungen