Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, dem Antrag der Eigentümer des Grundstückes Gießener Straße 115 (Flur 3 Nr. 146/2 und 146/3) im Stadtteil Watzenborn-Steinberg auf Überschreitung der Baugrenze um 13,95 m² und Errichtung der Stellplätze in der nichtüberbaubaren Fläche zur Errichtung eines Wohnhauses zuzustimmen.

 

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen