Nach eingehender Beratung stellt die CDU-Fraktion den Antrag, den TOP 3 vor Abstimmung an den Ortsbeirat Holzheim zu verweisen.

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                               4 Ja-Stimmen

                                                               5 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der

Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.                  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Weihersgärten, Lützelfeld, Atzelnest“ im Stadtteil Holzheim einen 1. Änderungsplan aufzustellen und ihn nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                7 Ja-Stimmen

                                3 Enthaltungen

 

 

2.            Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                7 Ja-Stimmen

                                3 Enthaltungen

 

 

3.            Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Auslegungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                7 Ja-Stimmen

                                3 Enthaltungen

 

 

4.            Die Vorhabenträger übernehmen sämtliche Kosten des Verfahrens.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                7 Ja-Stimmen

                                3 Enthaltungen

 

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt ist der einhelligen Meinung, den Ortsbeirat Holzheim zeitnah zu hören.

 

Auf Nachfrage erläutert Bürgermeister Andreas Ruck, dass der beigefügte städtebauliche Vertrag nicht Gegenstand der Beschlusslage ist.