Von den Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen liegt folgender gemeinsamer Antrag zur Änderung der Hauptsatzung vor:

 

„§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2026 auf acht festgelegt.“

 

Für die Fraktion Freie Wähler beantragt STV Andreas Schuch die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

 

„§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2026 auf sieben festgelegt.“

 

Es folgt eine kurze Diskussion.

 

Zunächst lässt Stadtverordnetenvorsteherin Hiltrud Hofmann über folgenden Antrag der Fraktion Freie Wähler abstimmen:

 

„2. Änderungssatzung der

Hauptsatzung

der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 22. April 2021 folgende 2. Änderungssatzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2026 auf sieben festgelegt.

 

II.

 

Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                           5 Ja-Stimmen (5 FW)

                                                           20 Nein-Stimmen (12 SPD, 6 Grüne, 2 FDP)

                                                           9 Enthaltungen (9 CDU)

 

 

Anschließend wird auf Grund des Antrages der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen folgender Beschluss gefasst:

 

„2. Änderungssatzung der

Hauptsatzung

der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 22. April 2021 folgende 2. Änderungssatzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2026 auf acht festgelegt.

 

II.

 

Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           29 Ja-Stimmen (12 SPD, 9 CDU, 6 Grüne, 2 FDP)

                                                           5 Nein-Stimmen (5 FW)