Bürgermeister Schäfer ergänzt zur Beantwortung der Anfrage vom 12.12.2014 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter TOP 16.3:

1.        „Natürlich ist die Möglichkeit gegeben.

2.       Allerdings hätte das insinuierte Vorgehen Folgen.

Nach dem Zuwendungsbescheid ist binnen 4 Monaten nach Zugang desselben mit der Maßnahme zu beginnen, wenn der Verlust der Zuwendung vermieden werden soll. Der Beginn liegt in der Vergabe der Maßnahme nach bisheriger Praxis. Die Durchführung des Vorhabens kann natürlich versucht werden, mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Ob eine Erstrechnung in 2016 sinnvoll und vereinbar ist, erscheint eher fraglich.“