Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 25.11.2014, vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten die bestehende Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass

  1.  auf dem Grundstück nicht nachweisbare Stellplätze nur dann abgelöst werden können, wenn in direkter Nähe (bis 150 m) zum Bauvorhaben Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können. Kann das nicht gewährleistet werden, ist das Bauvorhaben abschlägig zu bescheiden.
  2. Die Ablösebeträge gemäß § 5 der aktuellen Satzung sind aufgrund der Entwicklung der Baukosten zu aktualisieren.“

 

 

Bürgermeister Schäfer erklärt, die Stadt habe schon seit ungefähr 15 Jahren keine Ablösebeträge vereinnahmt.

 

STV Leidich erklärt diese Anmerkung zur weiteren Beratung mit in die Fraktion zu nehmen. Er bittet darum, die Ablösebeträge durch Vergleich auf Kreisebene oder mit einem Gutachten bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zu prüfen.

Er regt ebenfalls an, die in der Satzung angegebenen 1,5 Stellplätze einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und bei Nachbarkommunen zu erfragen, welche Anzahl diese in ihrer Satzung angeben.

 

Es besteht Einvernehmen, diesen Antrag zunächst zurückzustellen.

 

        Abstimmungsergebnis:                                                                Zurückgestellt