StV Diehl bringt folgenden Antrag der CDU-Fraktion ein:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die bestehende Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass

 

1.            auf dem Grundstück nicht nachweisbare Stellplätze nur dann abgelöst werden können, wenn in direkter Nähe (bis 150 m) zum Bauvorhaben Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können. Kann das nicht gewährleistet werden, ist das Bauvorhaben abschlägig zu bescheiden.

2.            Die Ablösebeträge gem. § 5 der aktuellen Satzung sind aufgrund der Entwicklung der Baukosten zu aktualisieren.“

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt sowie in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.