STV Hafemann stellt den Antrag, § 25 Absatz 1 der Satzung, wie von der Betriebskommission am 22.07.2014 beschlossen, zu fassen.

 

§ 25 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung erhält folgende Fassung:

 

„Der Aufwand für die Herstellung und der vom Grundstückseigentümer veranlassten oder zu vertretenden Veränderung, Erneuerung oder Beseitigung ist der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflichtigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.“

 

Über den Antrag des STV Hafemann wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

                                                                                               8 Ja-Stimmen

                                                                                               2 Enthaltungen

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den vorgelegten Entwurf der Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Pohlheim, unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung, zu beschließen.

 

Die sich daraus ergebende Neufassung des Satzungsentwurfs ist der Niederschrift beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

                                                                                               6 Ja-Stimmen

                                                                                               4 Enthaltungen