Stadtverordnetenvorsteher Kandel informiert über die auf Bundesebene beschlossene Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Die nunmehr gültige Vorschrift zur Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten sehe die Einbeziehung der Mitglieder der Kommunalvertretungen vor. Der Wortlaut der Vorschrift sowie die ergänzenden Hinweise des Hessischen Städte- und Gemeindebundes werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.