Sitzung: 10.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss
„14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis
Gießen
Aufgrund des § 6 der Hessischen
Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl.
I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178) hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 14. November 2014 folgende
14. Änderungssatzung zu der am 2. Oktober 1992 in Kraft getretenen
Hauptsatzung beschlossen:
I.
§ 4
Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:
Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht
aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträten.
II.
Die 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pohlheim,
______________
Der
Magistrat der Stadt Pohlheim
Schäfer
Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen