Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die nachfolgende 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim zu beschließen.

 

 

„14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 14. November 2014 folgende 14. Änderungssatzung zu der am 2. Oktober 1992 in Kraft getretenen Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträten.

 

II.

 

Die 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim, ______________

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim

 

 

 

Schäfer

Bürgermeister“ 

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen