Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim wird beauftragt, Anliegerversammlungen zur Information und Anhörung der betroffenen Bürger wie folgt anzuberaumen:

 

a)       Eine einführende Anliegerversammlung in der Zeitphase der Beplanung, d. h. vor Fertigstellung der endgültigen Planunterlagen und somit vor Einholung der Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden sowie vor Beantragung der Bewilligungsbescheide für Förderzuschüsse;

b)      Weitere Anliegerversammlungen gleichfalls vor Fertigstellung der endgültigen Planunterlagen, sofern sich auf Grund der Ergebnisse der einführenden Anliegerversammlung ergibt, dass zur Information der betroffenen Bürger sowie zur Abklärung von aufgetretenen Fragen und Problemen weitere Anliegerversammlungen erforderlich sind;

c)       Eine abschließende Anliegerversammlung nach Eingang der Bewilligungsbescheide für Förderzuschüsse und somit vor eigentlichem Sanierungsbeginn.

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen