Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2014 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die diesem Antrag beigefügten Richtlinien zur Förderung des Erwerbs und der Sanierung von Altbauten in den Pohlheimer Stadtteilen.“

 

Stadtrat Slenczek gibt Hinweise der Verwaltung zur Richtlinie wieder:

  1. Man möge in der Richtlinie „Eigennutzung“ und „Vermietung“ genauer definieren. Schwerpunkt sollte auf Eigennutzung liegen. Ziel sei die dauerhafte Nutzung des Objekts.
  2. Ebenso möge man festlegen, was eine „Sanierung“ beinhaltet.
  3. Wer entscheidet darüber, ob der Tatbestand der „Sanierung“ vorliegt.
  4. Ein weiterer Abschnitt sollte aufgenommen werden, der die Fördermöglichkeiten bzw. den Ausschluss der weiteren Fördermöglichkeit durch die KfW beinhaltet.

 

Weitere Vorschläge werden im Zuge der Beratung eingebracht:

 

-       Als Förderung: Grundsteuer B Erlass anstelle des festgesetzten Maximalbetrags

-       Der Magistrat wird in den Entstehungsprozess der Richtlinie mit eingebunden (Er setzt die Richtlinie auf und legt diese zur Beratung und Beschlussfassung vor.).

-        „Sanierung“ aus der Richtlinie streichen und nur auf den Verkauf abstellen

 

Es besteht Einvernehmen, diesen Antrag zunächst zur weiteren Beratung mit in die Fraktionen zu nehmen. Es wird sich darauf verständigt, dass vorgenommene Änderungen von den antragstellenden Fraktionen an die anderen Fraktionen weitergeleitet werden.

 

        Abstimmungsergebnis:                                                                Zurückgestellt