Sitzung: 15.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim zu beschließen:
„1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim
Aufgrund der §§ 5,
51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27. Mai 2013 (GVBl I S. 218) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes
(EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 800), hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim
am 19. September 2014 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung
des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim beschlossen:
I.
§ 11 - Personalangelegenheiten - erhält folgende Fassung:
§ 11
Personalangelegenheiten
(1) Der Betriebsleiter und die beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten werden unbeschadet des Abs. 2 nach Anhörung der Betriebskommission vom Magistrat als Bedienstete der Stadt eingestellt, angestellt, befördert und entlassen.
(2) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten des Eigenbetriebes.
(3) Die Dienstanweisungen und Hausverfügungen der Stadt gelten auch für den Betriebsleiter und die sonstigen Mitarbeiter des Eigenbetriebes.
(4) Soweit und solange der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)
die Betriebs- und Geschäftsbesorgung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim
wahrnimmt, erfolgt die Einstellung, Anstellung, Beförderung und Entlassung des
Betriebsleiters abweichend von Absatz 1 durch den Zweckverband
Mittelhessische Wasserwerke (ZMW).
II.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes
Wasserwerke Pohlheim tritt rückwirkend
zum 1. Juli 2014 in Kraft.
Pohlheim, _____________
Der Magistrat der Stadt Pohlheim
Schäfer
Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
7
Ja-Stimmen
3
Enthaltungen