Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim zu beschließen:

 

„1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl I S. 218) und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 800), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim  am 19. September 2014 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim beschlossen:

 

I.

 

§ 11 - Personalangelegenheiten - erhält folgende Fassung:

 

§ 11

Personalangelegenheiten

 

(1)    Der Betriebsleiter und die beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten werden unbeschadet des Abs. 2 nach Anhörung der Betriebskommission vom Magistrat als Bedienstete der Stadt eingestellt, angestellt, befördert und entlassen.

 

(2)    Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten des Eigenbetriebes.

 

(3)    Die Dienstanweisungen und Hausverfügungen der Stadt gelten auch für den Betriebsleiter und die sonstigen Mitarbeiter des Eigenbetriebes.

 

(4)    Soweit und solange der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) die Betriebs- und Geschäftsbesorgung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim wahrnimmt, erfolgt die Einstellung, Anstellung, Beförderung und Entlassung des Betriebsleiters abweichend von Absatz 1 durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW).

 

II.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim tritt rückwirkend zum 1. Juli 2014 in Kraft.

 

 

Pohlheim, _____________

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim

Schäfer

Bürgermeister“

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

                                                                                               7 Ja-Stimmen

                                                                                               3 Enthaltungen