Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2014 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)       Die Verwaltung wird beauftragt eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 für den Bereich Wasser und Abwasser erstellen zu lassen und dabei die erzielten Überschüsse gebührenmindernd berücksichtigen zu lassen, soweit dies nach dem Kommunalen Abgabengesetz zulässig ist.

b)      Die Gebührenkalkulationen sind den Stadtverordneten rechtzeitig  vor der nächsten Gebührenfestsetzung in digitaler Form (PDF etc.) zur Verfügung zu stellen. Daneben soll eine Zusammenstellung der wichtigsten Daten in Papierform ausgehändigt werden.“

 

Bürgermeister Schäfer informiert den Ausschuss darüber, dass der Betriebsleiter ihm mitgeteilt habe, dass die Gebührenkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 in Bearbeitung sei.

 

Die CDU-Fraktion zieht Buchstabe a) des Antrages zurück.

 

STV Alexander erinnert in diesem Zusammenhang an die Erledigung des beschlossenen Antrages, A-243/2011-2016, Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2014.

 

Über Buchstabe b) des Antrages wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen