Frau Schade erläutert die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt ist der einhelligen Meinung, dass der Frischwasserzufluss über die Penz zur Teichanlage gewährleistet wird. Die Sicherstellung kann im Durchführungsvertrag geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Hinweise zum Entwurfsplan

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, über die Anregungen und Hinweise zum Entwurfsplan gemäß der als Anlage 1 beigefügten, auf der rechten Seite markierten Beschlussempfehlungen zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den unter Beachtung der zu 1. gefassten Beschlüsse, überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Giessener Straße 25“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg (bestehend aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen), gem. § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I S. 178) mit Begründung als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 81 HBO

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gem. § 9 Abs. 4 des BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit § 5 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I S. 178) und § 81 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 der HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. S. 622), die in dem Bebauungsplan integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen