Sitzung: 04.03.2013 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den 31. Änderungsplan zum
Flächennutzungsplan (bestehend aus einer Planzeichnung und Begründung), gem. §
6 Abs. 6 BauGB als. 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem hohen Stein“ im Stadtteil
Garbenteich festzustellen. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem
Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.