Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den 31. Änderungsplan zum Flächennutzungsplan (bestehend aus einer Planzeichnung und Begründung), gem. § 6 Abs. 6 BauGB als. 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem hohen Stein“ im Stadtteil Garbenteich festzustellen. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.