Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, dem Antrag der Familie Jung, Zur Aue 46, 35415 Pohlheim auf Überschreitung der maximalen Firsthöhe von 7,50 m (Bebauungsplan) bzw. 8,80 m (tatsächliche Höhe) auf 9,80 m zum Zwecke der Wohnhausaufstockung zuzustimmen.

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.