Auf Nachfrage des StV Philipp, ob der Magistrat die Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Bereitstellung eines Grundstückes für das in der ambulanten Pflege tätigen Unternehmen in Betracht gezogen habe, verweist Bürgermeister Schäfer auf das derzeitig mangelnde städtische Immobilienangebot. Des Weiteren werde die Initiative des Interessenten erwartet. Soweit die Wünsche mit den Rahmenbedingungen vereinbar seien, könne die Stadtverordnetenversammlung in Gänze mit der Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen befasst werden.