Sitzung: 15.03.2013 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-176/2011-2016
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2013 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim lehnt den von der
CDU-FDP-Koalition im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf des sog.
Kinderförderungsgesetzes ab. Das Gesetz steht im Gegensatz zu den Zielen einer
guten, pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und
angemessenen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es wird vielmehr dazu
beitragen, die Qualität der Arbeit der Kinderbetreuungseinrichtungen zu
verschlechtern.
Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, in
den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen
Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber Sozialminister Grüttner
darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes
zurückgenommen und umfassend überbearbeitet wird. Der Magistrat wird
aufgefordert, dabei deutlich zu machen, dass es die Aufgabe des Landes Hessen
sein muss, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis
zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern statt zu
verschlechtern. Das bezieht sich insbesondere auf die Gruppengrößen, die
Qualifikation, Fortbildung und Arbeitsbelastung der Beschäftigten sowie eine
angemessene anteilige Finanzierung der Einrichtungen durch das Land Hessen.“
StV Gimbel begründet den Antrag.
Nach Verlesung einer Stellungnahme des HSGB zum Kinderförderungsgesetzes
durch StV Wagner wird seitens der CDU-Fraktion folgender Antrag eingebracht:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass eine gute
Kinderbetreuung ein wichtiger Standortfaktor für Pohlheim ist. Daher wird der
Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) ausdrücklich
begrüßt. Die Aufstockung der Landesmittel um ca. 17 % bzw. 70 Millionen auf
rund 425 Millionen Euro jährlich kommt den Kommunen zu Gute. Der Magistrat wird
beauftragt, die zusätzlichen Mittel des Landes den
Kinderbetreuungseinrichtungen zielgerichtet zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt auch in Zukunft auf die
Kinderbetreuung in Pohlheim besondere Aufmerksamkeit zu legen. Die
Kinderbetreuung auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern, liegt im
Interesse der Kinder und Familien sowie der Attraktivität der Stadt Pohlheim.
Das Kinderförderungsgesetz eröffnet der Stadt und dem Magistrat und der
Verbesserung der Betreuungsqualität mehr Handlungsspielräume und begrenzt die
Bürokratie.
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den klaren Hinweis der
Hessischen Landesregierung, wonach der Aufrechterhaltung der bisherigen
Standards in der Kinderbetreuung in den Kommunen weder die
Konsolidierungsleitlinien des Innenministeriums noch die gesetzlichen oder
vertraglichen Vorgaben des kommunalen Schutzschirm entgegenstehen. Sie
beauftragt den Magistrat daher sicherzustellen, dass die bisherigen Standards
mindestens aufrechterhalten und die zusätzlichen Mittel des Landes in eine
weitere Steigerung der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden. Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass es zukünftig eine Information an die
Kommunen über die gewährte Zuwendung an freie Träger gibt. Das schafft
Transparenz und Klarheit.“
Nach eingehender Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Kandel über
den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wie folgt
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
19
Ja-Stimmen (11 SPD, 4 Grüne, 4 FW)
13
Nein-Stimmen (12 CDU, 1 FDP)