Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2013 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim lehnt den von der CDU-FDP-Koalition im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes ab. Das Gesetz steht im Gegensatz zu den Zielen einer guten, pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Es wird vielmehr dazu beitragen, die Qualität der Arbeit der Kinderbetreuungseinrichtungen zu verschlechtern.

 

Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber Sozialminister Grüttner darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überbearbeitet wird. Der Magistrat wird aufgefordert, dabei deutlich zu machen, dass es die Aufgabe des Landes Hessen sein muss, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern statt zu verschlechtern. Das bezieht sich insbesondere auf die Gruppengrößen, die Qualifikation, Fortbildung und Arbeitsbelastung der Beschäftigten sowie eine angemessene anteilige Finanzierung der Einrichtungen durch das Land Hessen.“

 

StV Gimbel begründet den Antrag.

 

 

Nach Verlesung einer Stellungnahme des HSGB zum Kinderförderungsgesetzes durch StV Wagner wird seitens der CDU-Fraktion folgender Antrag eingebracht:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass eine gute Kinderbetreuung ein wichtiger Standortfaktor für Pohlheim ist. Daher wird der Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) ausdrücklich begrüßt. Die Aufstockung der Landesmittel um ca. 17 % bzw. 70 Millionen auf rund 425 Millionen Euro jährlich kommt den Kommunen zu Gute. Der Magistrat wird beauftragt, die zusätzlichen Mittel des Landes den Kinderbetreuungseinrichtungen zielgerichtet zur Verfügung zu stellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt auch in Zukunft auf die Kinderbetreuung in Pohlheim besondere Aufmerksamkeit zu legen. Die Kinderbetreuung auf einem hohen Niveau zu halten und zu verbessern, liegt im Interesse der Kinder und Familien sowie der Attraktivität der Stadt Pohlheim. Das Kinderförderungsgesetz eröffnet der Stadt und dem Magistrat und der Verbesserung der Betreuungsqualität mehr Handlungsspielräume und begrenzt die Bürokratie.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt den klaren Hinweis der Hessischen Landesregierung, wonach der Aufrechterhaltung der bisherigen Standards in der Kinderbetreuung in den Kommunen weder die Konsolidierungsleitlinien des Innenministeriums noch die gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben des kommunalen Schutzschirm entgegenstehen. Sie beauftragt den Magistrat daher sicherzustellen, dass die bisherigen Standards mindestens aufrechterhalten und die zusätzlichen Mittel des Landes in eine weitere Steigerung der Qualität der Kinderbetreuung investiert werden. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass es zukünftig eine Information an die Kommunen über die gewährte Zuwendung an freie Träger gibt. Das schafft Transparenz und Klarheit.“

 

Nach eingehender Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Kandel über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                    Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           19 Ja-Stimmen (11 SPD, 4 Grüne, 4 FW)

                                                           13 Nein-Stimmen (12 CDU, 1 FDP)