Sitzung: 15.03.2013 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-174/2011-2016
StV Biadala
berichtet aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Hinweise zu
den Entwurfsplänen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, über die Anregungen und
Hinweise zu den Entwurfsplänen gemäß der als Anlage 1 beigefügten, auf der
rechten Seite markierten Beschlussempfehlungen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
3.2 Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den 31. Änderungsplan zum
Flächennutzungsplan (bestehend aus einer Planzeichnung und Begründung), gem. §
6 Abs. 6 BauGB als. 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem hohen Stein“ im Stadtteil
Garbenteich festzustellen. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem
Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
3.3 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den unter Beachtung der zu 1.
gefassten Beschlüsse, überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor
dem hohen Stein“ im Stadtteil Garbenteich (bestehend aus einer Planzeichnung
und textlichen Festsetzungen), gem. § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.
1509), in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der HGO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 16.11.2011 (GVBl. I S. 786) mit Begründung als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
3.4 Satzungsbeschluss gem. § 81 HBO
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 9 Abs. 4 des BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 5 der HGO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und § 81 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5
der HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180) die in dem
Bebauungsplan integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen