Sitzung: 12.08.2019 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: STV-338/2016-2021
Der Ausschuss
für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der
Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Erbacher Wäldchen“ –
2. Änderung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in
der Gemarkung Watzenborn-Steinberg, Flur 10, das Flurstück 57/1 und kann der
nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
6
Ja-Stimmen
1
Enthaltung
(2)
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes der Firma Aldi Süd am Standort
Neue Mitte auf künftig maximal 1.250 m2 Verkaufsfläche geschaffen
werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist
entsprechend den bisherigen Festsetzungen die Ausweisung eines Sondergebietes
für den großflächigen Einzelhandel i.S.d. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) sowie einer ergänzenden privaten Grünfläche nach § 9 Abs. 1
Nr. 15 BauGB. Die bisherigen Festsetzungen der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32 „Erbacher Wäldchen“ von 2010 werden zudem an den Bestand
und die konkrete Planung angepasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
6
Ja-Stimmen
1
Enthaltung
(3)
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
(4)
Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
(5)
Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
6
Ja-Stimmen
1
Enthaltung
(6)
Die
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB sind einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen