Sitzung: 23.05.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-308/2016-2021
StV Ulrich Sann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Nach kurzer Aussprache fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu dem im Rahmen der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Diskussion zur Kenntnis genommen und als Abwägung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 12 SPD, 5 FW, 2 FDP,
1 Grüne)
2 Nein-Stimmen (Grüne)
1 Enthaltung (Grüne)
2. Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Furt/Schönbornswiese“ und die 37. Änderung des Flächennutzungsplans sind nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 12 SPD, 5 FW, 2 FDP,
1 Grüne)
2 Nein-Stimmen (Grüne)
1 Enthaltung (Grüne)
3. In Anwendung des § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung der Bauleitpläne gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 12 SPD, 5 FW, 2 FDP,
1 Grüne)
2 Nein-Stimmen (Grüne)
1 Enthaltung (Grüne)
4. Dieser Beschluss ist amtlich bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen