Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Faktion vom 12. Mai 2019 vor:

 

„1.    Der Magistrat wird gebeten die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Steinvorgärten bzw. Steingärten zu prüfen.

2.       Der Magistrat wird daneben gebeten zu prüfen, wie künftig sicher gestellt werden kann, dass die mit einer Baugenehmigung auferlegte Außenbereichsgestaltung tatsächlich auch umgesetzt wird und welche Möglichkeiten der Stadt bei einer Nichtumsetzung gegeben sind.

3.       Das Ergebnis der Prüfungen ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.“

 

StV Michael Wagner bringt den Antrag ein und verweist ihn in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.