Sitzung: 23.05.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-315/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Faktion vom 12. Mai 2019 vor:
„1. Der Magistrat wird gebeten die
rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Steinvorgärten bzw. Steingärten
zu prüfen.
2.
Der Magistrat wird daneben gebeten zu prüfen, wie
künftig sicher gestellt werden kann, dass die mit einer Baugenehmigung
auferlegte Außenbereichsgestaltung tatsächlich auch umgesetzt wird und welche
Möglichkeiten der Stadt bei einer Nichtumsetzung gegeben sind.
3.
Das Ergebnis der Prüfungen ist der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten.“
StV Michael Wagner bringt den Antrag ein und verweist ihn in
den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.