Bürgermeister Schäfer bezieht sich in seiner Mitteilung auf den „Herbsterlass“. Der Herbsterlass regele für nicht defizitäre Kommunen zwei wesentliche Punkte:

-       Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung 2014 ist die Abgabe der aufgestellten Eröffnungsbilanz.

-       Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung 2015 ist die Abgabe der aufgestellten Jahresabschlüsse 2009-2012.

 

Auf Landkreisebene werde wegen dieser Problematik mit dem Land und dem Landesrechnungshof verhandelt. Er werde die Ausschussmitglieder weiter auf den Laufenden halten.