Sitzung: 14.04.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Bürgermeister Schäfer bezieht sich in seiner Mitteilung auf den „Herbsterlass“. Der Herbsterlass regele für nicht defizitäre Kommunen zwei wesentliche Punkte:
- Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung 2014 ist die Abgabe der aufgestellten Eröffnungsbilanz.
- Voraussetzung für die Haushaltsgenehmigung 2015 ist die Abgabe der aufgestellten Jahresabschlüsse 2009-2012.
Auf Landkreisebene werde wegen dieser Problematik mit dem Land und dem Landesrechnungshof verhandelt. Er werde die Ausschussmitglieder weiter auf den Laufenden halten.