Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Neuen Pohlheimer Tagespflegepersonen, die nach Abschluss der Grundqualifizierung Pohlheimer Kinder bis zum Schuleintritt betreuen, einmalig für die ersten fünf Jahre ein Startgeld entsprechend der angebotenen Plätze in Höhe von 1.000,00 € pro Platz als Förderung zur Einrichtungshilfe auszuzahlen.

2.            Ab dem sechsten Jahr nach Erhalt des Startgeldes jeweils eine Förderung in Höhe 100,00 € pro Platz/Jahr für die Betreuung von Pohlheimer Kindern auszuzahlen.

3.            Den bereits tätigen Tagespflegepersonen, sofern sie nicht unter die o. g. Regelung fallen, für die Betreuung von Pohlheimer Kindern einen Zuschuss in Höhe 100,00 € pro/Jahr als Förderung auszuzahlen.

4.            Die Festlegung in Form einer Förderrichtlinie zur Auszahlung des Zuschusses wird

                dem Magistrat übertragen.“

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen