Sitzung: 20.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-280/2016-2021
StV
Reinhard Peter berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss.
Nach
eingehender Diskussion fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der
Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des
Prostituiertenschutzgesetz –ProstSchGZustV-) an den Landkreis Gießen im Rahmen
von interkommunaler Zusammenarbeit zu.
Zur
Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes
abzuschließen.
Der
Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und
mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung
inter-kommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Inneren und für
Sport beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
34
Ja-Stimmen (13 CDU, 12 SPD, 5 FW, 3 Grüne, 1 FDP)
1 Enthaltung (1 CDU)