StV Reinhard Peter berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

Nach eingehender Diskussion fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetz –ProstSchGZustV-) an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit zu.

 

Zur Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes abzuschließen.

 

Der Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung inter-kommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig beschlossen

                                                               34 Ja-Stimmen (13 CDU, 12 SPD, 5 FW, 3 Grüne, 1 FDP)

                                                               1 Enthaltung (1 CDU)