Sitzung: 20.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-247/2016-2021
Der
Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der FDP-Fraktion vom
14.07.2018 vor:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
gebeten, den Haupt- und Finanzausschuss (halbjährlich) eine schriftliche
Aufstellung der Stundung einzelner Gewerbesteuerzahlungen nach folgender
Gliederung vorzulegen:
1. Gesamtsumme der Stundungsbeträge der
Gewerbesteuer seit dem 01.02.2015.
2. Anzahl der Gewerbesteuerschuldner
seit dem 01.02.2015.
3. Aufschlüsselung der Stundungsbeträge
auf die einzelnen Schuldner.
4. Aufstellung und Aufschlüsselung der
Zinsbeträge und deren Verteilung auf die ein- zelnen
Schuldner.
5. Darstellung der einzelnen
Stundungsbegründungen.
6. Gesamtsumme der Rückzahlungsbeträge
bis zum 31.12.2017.
7. Summe der offenen/gestundeten
Gewerbesteuern bis zum 31.12.2017.
8. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist
ab sofort halbjährlich über die durch den Ma- gistrat
genehmigten Stundungen der Gewerbesteuerzahlungen schriftlich Bericht zu erstatten.“
StV Reinhard Peter
berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Der Antrag sei wie
folgt geändert worden:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
gebeten, den Haupt- und Finanzausschuss (halbjährlich) eine schriftliche
Aufstellung der Stundung einzelner Gewerbesteuerzahlungen nach folgender
Gliederung vorzulegen:
1. Gesamtsumme der Stundungsbeträge der
Gewerbesteuer seit dem 01.02.2015.
2. Anzahl der Gewerbesteuerschuldner
seit dem 01.02.2015.
3. Gesamtsumme der Rückzahlungsbeträge
bis zum 31.12.2018.
4. Summe der offenen/gestundeten
Gewerbesteuern bis zum 31.12.2018.
5. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist
ab sofort halbjährlich über die durch den Ma- gistrat
genehmigten Stundungen der Gewerbesteuerzahlungen schriftlich Bericht zu erstatten.“
Über den geänderten
Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
16 Ja-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 1 FDP)
18
Nein-Stimmen (13 CDU, 5 FW)