StV Lemcke berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfehle der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.            Von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“ bzw. dem Ma-gistrat der Stadt Pohlheim wird die Vorlage der maßgeblichen Kalkulationsunterlagen für die Festlegung der Wassergebühren und Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 erbeten.

In diesem Zusammenhang sollen folgende Zahlen vorgelegt werden:

 

Wasserversorgung

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrö-ßen;

Erträge Mengengebühren

 

Abwasserentsorgung

a.            Schmutzwassergebühren

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrö-ßen;

Erträge Mengengebühren, unterteilt nach den Gebührensätzen von 2,22 €/m³ und 2,00 €/m³

 

b.            Niederschlagswassergebühren

Erträge Niederschlagswassergebühr „Bevölkerung“;

Erträge Niederschlagswassergebühr „Stadt Pohlheim“.

 

Für das Jahr 2013 sind diese Zahlen der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach der betriebswirtschaftlichen Erfassung der Jahresbescheide 2013 – somit bis spätestens Ende Februar 2014 – schriftlich darzulegen.

 

Falls diese Zahlen hiernach weitere Veränderung erfahren, sind diese mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) schriftlich bekannt-zugeben.

 

Die endgültigen Zahlen ergeben sich letztlich aus dem durch die Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss nebst Anhängen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 ist innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres (siehe § 14 Abs. 1 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und somit bis zum 30.06.2014 zu erstellen. Um Vorlage dieses Jahresabschlusses bis Ende Juli 2014 wird daher gebeten.

 

Für das Jahr 2014 wird um Vorlage dieser Zahlen an die Stadtverordnetenversamm-lung mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenbe-richte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und damit in Schriftform im Monat nach Ablauf des jeweiligen Quartals (April-Juli-September-Januar) gebeten.

 

2.            Wirtschaftsplan für das Jahr 2014

Der Jahreserfolgsplan 2014 weist unter der Position „Sonstige betriebliche Aufwen-dungen“ einen erheblichen Anstieg der vorgesehenen Kosten gegenüber dem Jahr 2013 aus. Zur erforderlichen Transparenz wird darum gebeten, dem Haupt- und Fi-nanzausschuss bis zu dessen nächster Sitzung gegenüberstellend eine schriftliche Aufschlüsselung dieser Position für die Jahre 2013 und 2014 zur Verfügung zu stel-len.“

 

 

StV Alexander teilt mit, dass die Verwaltung die unter 2 geforderten Daten inzwischen vorgelegt habe, so dass dieser Punkt Erledigung erfahren habe.

 

Nach Hinweis des Bürgermeisters, wonach die in der Beschlussempfehlung genannten Termine bereits verstrichen seien, lässt Stadtverordnetenvorsteher Kandel über folgende Beschlussempfehlung abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.            Von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“ bzw. dem Ma-gistrat der Stadt Pohlheim wird die Vorlage der maßgeblichen Kalkulationsunterlagen für die Festlegung der Wassergebühren und Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 erbeten.

In diesem Zusammenhang sollen folgende Zahlen vorgelegt werden:

 

Wasserversorgung

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrö-ßen;

Erträge Mengengebühren

 

Abwasserentsorgung

a.            Schmutzwassergebühren

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrö-ßen;

Erträge Mengengebühren, unterteilt nach den Gebührensätzen von 2,22 €/m³ und 2,00 €/m³

 

b.            Niederschlagswassergebühren

Erträge Niederschlagswassergebühr „Bevölkerung“;

Erträge Niederschlagswassergebühr „Stadt Pohlheim“.

 

Für das Jahr 2013 sind diese Zahlen der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach der betriebswirtschaftlichen Erfassung der Jahresbescheide 2013 - möglichst in der nächsten Sitzung des HFA – schriftlich darzulegen.

 

Falls diese Zahlen hiernach weitere Veränderung erfahren, sind diese mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) schriftlich bekannt-zugeben.

 

Die endgültigen Zahlen ergeben sich letztlich aus dem durch die Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss nebst Anhängen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 ist innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres (siehe § 14 Abs. 1 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und somit bis zum 30.06.2014 zu erstellen. Um Vorlage dieses Jahresabschlusses bis Ende Juli 2014 wird daher gebeten.

 

Für das Jahr 2014 wird um Vorlage dieser Zahlen an die Stadtverordnetenversamm-lung mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenbe-richte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und damit in Schriftform im Monat nach Ablauf des jeweiligen Quartals (April-Juli-September-Januar) gebeten.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                                               31 Ja-Stimmen (12 CDU, 12 SPD, 3 Grüne, 4 FW)

                                                               1 Enthaltung (1 CDU)