Die Tagesordnungspunkte 6 und 8 werden gemeinsam beraten.

 

STV Leidich verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport vom 11.03.2014. Die CDU-Fraktion hatte sich diesem Antrag (A-253/2011-2016) angeschlossen. Es bestand dort Einvernehmen, den Gesamtelternbeirat, nicht nur dessen Vorstand, zur Anhörung einzuladen. Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung soll die Elternanhörung stattfinden und die geänderte Satzung danach in Kraft treten.

 

Ebenfalls wurden dort redaktionelle Fehler der Synopse korrigiert:

 

§ 3 Abs. 1

Die Leitung der Tageseinrichtung hat zur Wahl eines Elternbeirates mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einzuberufen.

 

Das Komma nach „…eines Elternbeirates…“ wurde gestrichen.

 

§ 5 Abs. 3

Der Magistrat der Stadt Pohlheim hat zur Wahl des Vorstandes des Gesamtelternbeirates, mindestens einmal im Jahr(…).

 

Vorher: Der Magistat...

 

§ 5 Abs. 5

(…)Die Einberufung erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung schriftlich.

 

Es wurde „Eltern“ vor „Versammlung“ gestrichen.

 

§ 5 Abs. 6

Ein Magistratsvertreter soll zu allen Gesamtelternbeiratsversammlungen eingeladen werden. (…)

 

Vorher: „Ein Magistratsverteter…“

 

§ 8 Abs. 3

Die Stadt beruft einmal im 2. Quartal den Gesamtelternbeirat gemeinsam zu einem Gesprächskreis zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch mit Vertretern des Magistrats und des „Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport“ (SKS) ein. Der Gesamtelternbeirat kann stellvertretend für die Eltern, ihre Interessen und Bedürfnisse hinsichtlich der Tageseinrichtungen äußern und von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch machen.

 

„(…) den Vorstand des“ wurde gestrichen. Neu: Die Stadt beruft einmal im 2. Quartal den Gesamtelternbeirat (…). Siehe auch Satz 2, hier wurde „Der Vorstand des (…)“ gestrichen.

 

Anmerkung Verwaltung: Es wurde seitens des Protokollanten (Frau Krieb) im ersten Satz folgendes geändert (unterstrichen): (…) mit Vertretern des Magistrats und des „Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport“ (SKS) ein.

 

Bürgermeister Schäfer schlägt vor in § 7 Abs. 4 folgendes zu streichen (unterstrichen):

„Der Elternbeirat und der Gesamtelternbeirat können von der jeweiligen Trägerin und den in der Tageseinrichtung tätigen Fachkräften Auskunft über die Einrichtung betreffende Fragen verlangen.“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Satzung über Mitbestimmung der Eltern bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Pohlheim entsprechend der diesem Antrag beigefügten Anlage (Synopse), inklusive vorgenannter Änderungen (Vorschlag Bürgermeister) und der redaktionellen Änderungen des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport, vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen