Sitzung: 17.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-253/2011-2016
Die
Tagesordnungspunkte 6 und 8 werden gemeinsam beraten.
STV Leidich
verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport vom
11.03.2014. Die CDU-Fraktion hatte sich diesem Antrag (A-253/2011-2016)
angeschlossen. Es bestand dort Einvernehmen, den Gesamtelternbeirat, nicht nur
dessen Vorstand, zur Anhörung einzuladen. Nach der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung soll die Elternanhörung stattfinden und die
geänderte Satzung danach in Kraft treten.
Ebenfalls wurden
dort redaktionelle Fehler der Synopse korrigiert:
§ 3 Abs. 1
Die Leitung der
Tageseinrichtung hat zur Wahl eines Elternbeirates mindestens einmal im Jahr
eine Elternversammlung einzuberufen.
Das Komma nach „…eines Elternbeirates…“
wurde gestrichen.
§ 5 Abs. 3
Der Magistrat der
Stadt Pohlheim hat zur Wahl des Vorstandes des Gesamtelternbeirates, mindestens
einmal im Jahr(…).
Vorher: Der Magistat...
§ 5 Abs. 5
(…)Die Einberufung
erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung schriftlich.
Es wurde „Eltern“ vor „Versammlung“
gestrichen.
§ 5 Abs. 6
Ein Magistratsvertreter
soll zu allen Gesamtelternbeiratsversammlungen eingeladen werden. (…)
Vorher: „Ein Magistratsverteter…“
§ 8 Abs. 3
Die Stadt beruft
einmal im 2. Quartal den Gesamtelternbeirat gemeinsam zu einem Gesprächskreis
zwecks Erfahrungs- und Informationsaustausch mit Vertretern des Magistrats und
des „Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport“ (SKS) ein. Der
Gesamtelternbeirat kann stellvertretend für die Eltern, ihre Interessen und
Bedürfnisse hinsichtlich der Tageseinrichtungen äußern und von seinem
Vorschlagsrecht Gebrauch machen.
„(…) den Vorstand des“ wurde gestrichen.
Neu: Die Stadt beruft einmal im 2. Quartal den Gesamtelternbeirat (…). Siehe
auch Satz 2, hier wurde „Der Vorstand des (…)“ gestrichen.
Anmerkung Verwaltung: Es wurde seitens des
Protokollanten (Frau Krieb) im ersten Satz folgendes geändert (unterstrichen):
(…) mit Vertretern des Magistrats und des „Ausschusses für Soziales,
Kultur und Sport“ (SKS) ein.
Bürgermeister
Schäfer schlägt vor in § 7 Abs. 4 folgendes zu streichen (unterstrichen):
„Der Elternbeirat
und der Gesamtelternbeirat können von der jeweiligen Trägerin und den in der
Tageseinrichtung tätigen Fachkräften Auskunft über die Einrichtung
betreffende Fragen verlangen.“
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende
Beschlussfassung:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Satzung über Mitbestimmung der
Eltern bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in
Tageseinrichtungen der Stadt Pohlheim entsprechend der diesem Antrag
beigefügten Anlage (Synopse), inklusive vorgenannter Änderungen (Vorschlag
Bürgermeister) und der redaktionellen Änderungen des Ausschusses für Soziales,
Kultur und Sport, vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen