Bürgermeister Schäfer trägt die vorliegenden Gebührenberechnungen zum 30.01.2014  für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung a) Schmutzwassergebühren und b) Niederschlagswassergebühren vor. Es wird dem Protokoll beigefügt. Ebenso werden dem Protokoll die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan, für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, beigefügt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“ bzw. dem Magistrat der Stadt Pohlheim wird die Vorlage der maßgeblichen Kalkulationsunterlagen für die Festlegung der Wassergebühren und Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 erbeten.

In diesem Zusammenhang sollen folgende Zahlen vorgelegt werden:

 

Wasserversorgung

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrößen;

Erträge Mengengebühren

 

Abwasserentsorgung

a.       Schmutzwassergebühren

Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrößen;

Erträge Mengengebühren, unterteilt nach den Gebührensätzen von 2,22 €/m³ und 2,00 €/m³

 

b.       Niederschlagswassergebühren

Erträge Niederschlagswassergebühr „Bevölkerung“;

Erträge Niederschlagswassergebühr „Stadt Pohlheim“.

 

Für das Jahr 2013 sind diese Zahlen der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach der betriebswirtschaftlichen Erfassung der Jahresbescheide 2013 – somit bis spätestens Ende Februar 2014 – schriftlich darzulegen.

 

Falls diese Zahlen hiernach weitere Veränderung erfahren, sind diese mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) schriftlich bekanntzugeben.

 

Die endgültigen Zahlen ergeben sich letztlich aus dem durch die Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss nebst Anhängen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 ist innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres (siehe § 14 Abs. 1 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und somit bis zum 30.06.2014 zu erstellen. Um Vorlage dieses Jahresabschlusses bis Ende Juli 2014 wird daher gebeten.

 

Für das Jahr 2014 wird um Vorlagen dieser Zahlen an die Stadtverordnetenversammlung mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und damit in Schriftform im Monat nach Ablauf des jeweiligen Quartals (April-Juli-September-Januar) gebeten.

 

  1. Wirtschaftsplan für das Jahr 2014

Der Jahreserfolgsplan 2014 weist unter der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ einen erheblichen Anstieg der vorgesehenen Kosten gegenüber dem Jahr 2013 aus. Zur erforderlichen Transparenz wird darum gebeten, dem Haupt- und Finanzausschuss bis zu dessen nächster Sitzung gegenüberstellend eine schriftliche Aufschlüsselung dieser Position für die Jahre 2013 und 2014 zur Verfügung zu stellen.“

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

                                                                                               8 Ja-Stimmen

                                                                                               1 Enthaltung

 

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.40 – 20.55 Uhr.