Sitzung: 17.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-243/2011-2016
Bürgermeister Schäfer trägt die vorliegenden Gebührenberechnungen zum 30.01.2014 für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung a) Schmutzwassergebühren und b) Niederschlagswassergebühren vor. Es wird dem Protokoll beigefügt. Ebenso werden dem Protokoll die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan, für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
folgende Beschlussfassung:
„Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
- Von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes
„Wasserwerke Pohlheim“ bzw. dem Magistrat der Stadt Pohlheim wird die
Vorlage der maßgeblichen Kalkulationsunterlagen für die Festlegung der
Wassergebühren und Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 erbeten.
In
diesem Zusammenhang sollen folgende Zahlen vorgelegt werden:
Wasserversorgung
Erträge
aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrößen;
Erträge
Mengengebühren
Abwasserentsorgung
a. Schmutzwassergebühren
Erträge
aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen Zählergrößen;
Erträge
Mengengebühren, unterteilt nach den Gebührensätzen von 2,22 €/m³ und 2,00 €/m³
b. Niederschlagswassergebühren
Erträge
Niederschlagswassergebühr „Bevölkerung“;
Erträge
Niederschlagswassergebühr „Stadt Pohlheim“.
Für
das Jahr 2013 sind diese Zahlen der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach
der betriebswirtschaftlichen Erfassung der Jahresbescheide 2013 – somit bis
spätestens Ende Februar 2014 – schriftlich darzulegen.
Falls
diese Zahlen hiernach weitere Veränderung erfahren, sind diese mittels der
durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte
(siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“)
schriftlich bekanntzugeben.
Die
endgültigen Zahlen ergeben sich letztlich aus dem durch die Betriebsleitung zu
erstellenden Jahresabschluss nebst Anhängen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013
ist innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres (siehe § 14 Abs.
1 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und somit bis zum
30.06.2014 zu erstellen. Um Vorlage dieses Jahresabschlusses bis Ende Juli 2014
wird daher gebeten.
Für
das Jahr 2014 wird um Vorlagen dieser Zahlen an die Stadtverordnetenversammlung
mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen
Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke
Pohlheim“) und damit in Schriftform im Monat nach Ablauf des jeweiligen
Quartals (April-Juli-September-Januar) gebeten.
- Wirtschaftsplan für das Jahr 2014
Der
Jahreserfolgsplan 2014 weist unter der Position „Sonstige betriebliche
Aufwendungen“ einen erheblichen Anstieg der vorgesehenen Kosten gegenüber dem
Jahr 2013 aus. Zur erforderlichen Transparenz wird darum gebeten, dem Haupt-
und Finanzausschuss bis zu dessen nächster Sitzung gegenüberstellend eine
schriftliche Aufschlüsselung dieser Position für die Jahre 2013 und 2014 zur
Verfügung zu stellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
8
Ja-Stimmen
1
Enthaltung
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.40 – 20.55 Uhr.